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Bekanntmachung der Kommission über Sprachübermittlung im Internet

Die Europäische Kommission hat den Entwurf eines Standpunkts zum Status der Sprachübermittlung im Internet veröffentlicht und ersucht - bevor der Standpunkt als Beilage zur Mitteilung vom Herbst 1995 über den Stand der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes angenommen w...

Die Europäische Kommission hat den Entwurf eines Standpunkts zum Status der Sprachübermittlung im Internet veröffentlicht und ersucht - bevor der Standpunkt als Beilage zur Mitteilung vom Herbst 1995 über den Stand der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes angenommen wird - Stellungnahmen interessierter Parteien. Der Standpunkt untersucht die Sprachübermittlung im Internet, um entscheiden zu können, ob derartige Dienste in den Geltungsbereich der Richtlinie 90/388/EWG über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsdienste fallen. In diesem Stadium der Untersuchung sind die Dienststellen der Kommission der Ansicht, daß der Austausch von Sprachsignalen im Internet im Sinne der EU-Richtlinie aus den folgenden vier Gründen streng genommen nicht als Sprachübermittlung definiert werden kann: - Die Sprachübermittlung ist nicht der Hauptgrund für die Nutzung des Internets und nicht Gegenstand eines kommerziellen Dienstes; - Der Dienst steht der gesamten Öffentlichkeit unter denselben Bedingungen zur Verfügung, kann aber nur bei Verwendung einer entsprechenden kompatiblen Software genutzt werden; - Die Benutzer können nur mit anderen Internet-Nutzern kommunizieren und noch nicht mit einem anderen Punkt des öffentlichen Netzes verbunden werden; - Die derzeit für die Sprachübermittlung im Internet verwendete Technologie stellt keinen Echtzeitservice dar. Der Standpunkt besagt, daß sich diese Beurteilung nur auf den derzeitigen Sachverhalt bezieht und daß die technologischen und marktbezogenen Entwicklungen laufend beobachtet werden müssen, um die zukünftige Situation beurteilen zu können. Der Entwurf beschreibt die Konsequenzen für die Bestimmungen der Richtlinie insbesondere im Hinblick auf die Erteilung von Lizenzen, den Beitrag der Online-Anbieter zur Finanzierung des Universaldienstes und im Hinblick die ordnungspolitische Situation. Wenn die Sprachübermittlung im Internet in Zukunft einen signifikanten Marktanteil erreicht und die Technologie es den Nutzern ermöglicht, mit jeder beliebigen Telefonnummer in Echtzeit verbunden zu werden, müßten Online-Anbieter genauso wie Anbieter von konventionellen Sprachübermittlungsdiensten behandelt werden. Die Kommission ersucht Stellungnahmen zum Entwurf des Standpunkts, die bis zum 6. Juli 1997 eingereicht werden müssen.

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