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Kommissionsvorschlag zu Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates zu einer Reihe von Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze veröffentlicht. Der Beschluß wird allgemeine Leitlinien für die Entwicklung transeuropäischer ...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates zu einer Reihe von Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze veröffentlicht. Der Beschluß wird allgemeine Leitlinien für die Entwicklung transeuropäischer Telekommunikationsnetze, einschließlich der Zielstellungen, Prioritäten und der Grundzüge der durchzuführenden Maßnahmen, festlegen. In diesem Bereich besteht das vorrangige Ziel der Gemeinschaft darin, die Zusammenschaltung von Telekommunikationsnetzen, insbesondere der integrierten Breitband-Fernmeldenetze, die Einrichtung und Weiterentwicklung interoperabler Dienste und Anwendungen sowie die Schaffung der notwendigen Infrastruktur und den Zugriff darauf zu unterstützen. Dies geschieht mit folgender allgemeiner Zielstellung: - Erleichterung des Übergangs zur Informationsgesellschaft, besonders mit Blick auf die bessere Befriedigung der sozialen Bedürfnisse und die Erhöhung der Lebensqualität; - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und Stärkung der Inlandsmärkte; - Festigung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts; - Beschleunigung der Aktivitäten zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den neuen Wachstumsbereichen. Mit der Einrichtung transeuropäischer Telekommunikationsnetze wird der europäische Markt für neue Anwendungen und Dienste offenstehen, die die Basis für die Entwicklung der Informationsgesellschaft bilden und von grundlegender Bedeutung sind für die Sicherung und Förderung des künftigen Wohlstands in Europa, da sie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie zur Festigung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts beitragen. Der vorgeschlagene Beschluß enthält eine Reihe von Projekten von gemeinschaftlichem Interesse, aus denen bestimmte Vorhaben ausgewählt werden, die von der Gemeinschaft unterstützt werden. Dies geschieht im Rahmen der "Verordnung über die Grundsätze zur Bereitstellung finanzieller Hilfe der Gemeinschaft für transeuropäische Netzwerke". Projekte von gemeinsamem Interesse wurden in folgenden Bereichen bestimmt: - Anwendungen einschließlich: * Netzwerk für Hochschulen und Forschungszentren; * Fernaus- und -fortbildung; * Telematik im Sektor Gesundheit; * Telematik im Sektor Verkehr; * Telematik im Sektor Umwelt; * Telearbeit; * Telematikdienste für KMU; * Transeuropäisches Netzwerk für die öffentliche Verwaltung; * Elektronische Ausschreibung; * Innerstädtische Datenautobahn; * Bibliotheksdienste; * Telematikdienste für den Arbeitsmarkt; * Kulturelles und linguistisches Erbe; * Öffentlicher Zugang zu den Diensten; - Standarddienste einschließlich: * Einrichtung operationeller transeuropäischer Standarddienste; * Progressive Ausweitung der Standarddienste in Richtung Multimedia; * Einführung einer nichtanwenderbezogenen digitalen Kennung als Grundlage für den allgemeinen Zugang zu den Diensten und ihre flexible Nutzung; - Basisnetzwerke einschließlich: * Europäisches diensteintegrierendes Digitalnetz (Euro-ISDN); * Markteinführung des Asynchronen Transfermodus (ATM) sowie anderer Breitbandnetze; * Zusammenschaltung der bestehenden Breitband-Fernmeldenetze; - Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahmen einschließlich: * Formulierung von Zielsetzungen sowie der Wege zur Erreichung dieser Ziele; * Bestimmung der Zugangswege zu den Breitbandnetzen; * Formulierung allgemeiner Leitlinien; * Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des Sektors; * Kooperation und Koordinierung mit Programmen der Gemeinschaft sowie mit europäischen und nationalen Programmen.

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