Rechtsvorschrift der Kommission über Technologietransfer-Vereinbarungen
Am 31. Januar 1996 verabschiedete die Europäische Kommission eine "Rechtsvorschrift über die Anwendung von Artikel 85(3) des Vertrags auf bestimmte Kategorien von Technologietransfer-Vereinbarungen". Der Text dieser Rechtsvorschrift wurde jetzt im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. Nr. L 31 vom 9.2.1996 S. 2) veröffentlicht. Die am 1. April 1996 in Kraft tretende Rechtsvorschrift soll Innovation und Technologietransfer in der Europäischen Union fördern. Sie trägt zur Erreichung dieser Zielsetzung bei, indem die Vorschriften für Patentlizenzverträge, insbesondere durch Harmonisierung der bestehenden Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet, erheblich vereinfacht werden.