Kommission berichtet über Harmonisierung von Telekommunikationseinrichtungen
Die Europäische Kommission hat ihren ersten Zwischenbericht über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Telekommunikationsendeinrichtungen veröffentlicht. Aufgrund der Richtlinie 91/263/EWG, mit der ein Binnenmarkt auf dem Gebiet der Telekommunikationsendeinrichtungen errichtet wurde, wurden Gemeinsame Technische Vorschriften (GTV) für unterschiedliche Arten von Endeinrichtungen festgelegt, so daß es nach der Zulassung in einem der Mitgliedstaaten möglich ist, die gleiche Ausrüstung an das öffentliche Fernmeldenetz in anderen Ländern anzuschließen, und sie in allen Mitgliedsländern sowie in den EFTA-Mitgliedsländern zu vermarkten. In dem Bericht werden 11 GTV aufgeführt, die von der Kommission angenommen wurden, sowie weitere 12, bei denen dieser Prozeß im Gang ist. Der Bericht analysiert die für den Standardisierungsprozeß eingerichteten Systeme und stellt fest, daß das System den Markterfordernissen besser gerecht würde, wenn: - Wesentliche Anforderungen (für die Typenzulassung) auf das absolute Mindestmaß beschränkt würden; - Die Erarbeitung von harmonisierten Normen beschleunigt würde; - Ein Regelwerk für Funkanlagen-Endeinrichtungen eingerichtet würde, die das der Telekommunikation vorbehaltene Spektrum benutzen. Der Bericht empfiehlt eine grundsätzliche Überarbeitung und gegebenenfalls Anpassung dieser Richtlinie gleichzeitig mit der Richtlinie 93/97/EWG, mit der der Geltungsbereich der ursprünglichen Richtlinie auf Satelliten-Erdfunkanlagen ausgedehnt wurde. Damit würde der Dynamik des Marktes und den Anforderungen der europäischen Informationsgesellschaft Rechnung getragen.