Konformität von leitungsgebundenen Telekommunikationsausrüstungen
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rats für eine Richtlinie für leitungsgebundene Telekommunikationsausrüstungen unterbreitet. Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist die Schaffung eines gemeinschaftlichen Regelwerks für die Plazierung auf dem Markt, den uneingeschränkten Vertrieb und die Indienststellung von leitungsgebundenen Telekommunikationsausrüstungen, die eine Reihe von vorgegebenen spezifischen, unabdingbaren Anforderungen erfüllen müssen. Die Kommission wird bei der Kontrolle der Realisierung dieser Richtlinie von einem Ausschuß unterstützt: dem Ausschuß für Telekommunikations-Konformitätskontrolle und Marktbeobachtung (TCAM). Von den Mitgliedstaaten wird die Durchsetzung der in der Richtlinie vorgegebenen Maßnahmen bis spätestens 1. Juli 199 erwartet.