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Das Parlament berichtet über die SAVE- und SYNERGY-Energieeinsparungsprogramme

Anläßlich seiner Sitzung in Straßburg am 16. April,1996 nahm das Europäische Parlament Gutachten über das SAVE II-Programm für die Förderung rationeller Energienutzung in der Gemeinschaft (1996-2000) und das SYNERGY-Programm für die Förderung interner Zusammenarbeit auf dem En...

Anläßlich seiner Sitzung in Straßburg am 16. April,1996 nahm das Europäische Parlament Gutachten über das SAVE II-Programm für die Förderung rationeller Energienutzung in der Gemeinschaft (1996-2000) und das SYNERGY-Programm für die Förderung interner Zusammenarbeit auf dem Energiesektor (1996-2000) an. Das SAVE II-Programm, mit dem das frühere SAVE-Programm (1991-1995) fortgesetzt wird, wurde vom Parlament weitgehend begrüßt. Allerdings wurden Änderungen beantragt, mit denen die Spezifizität der SAVE II-Maßnahmen und das Energieeinsparungsziel verbessert werden sollen. Die MEP-Mitglieder stimmten der Einbeziehung einer Anlage zu, in der die einzelnen im Rahmen dieses Programms durchzuführenden Aktionen sowie die anteilige Mittelverwendung auf die einzelnen Bereiche ausgewiesen werden. Das Parlament forderte auch eine verstärkte Koordinierung der Energieinitiativen der Gemeinschaft, und eine Erweiterung des Programms zur Einbeziehung der assoziierten Länder des Mittelmeergebiets zusätzlich zu den Mittel- und Osteuropäischen Ländern. Das Parlament begrüßte auch das SYNERGY-Programm, beantragte jedoch auch hier Änderungen in bezug auf die gezieltere Verwendung der beschränkten Mittel für spezifische Bereiche. Das Parlament wünscht die Festlegung von Prioritäten für die Regionen, in denen SYNERGY-Aktionen durchgeführt werden. Die Mittel- und Osteuropäischen Länder, die Länder der früheren Sowjetunion und das Mittelmeergebiet sieht sie als Prioritätsgebiete. In diesem Zusammenhang betont das Parlament insbesondere die Notwendigkeit der Koordinierung der verschiedenen Energieinitiativen mit anderen, auf die äußeren Beziehungen abgestellten politischen Maßnahmen, insbesondere die Koordinierung mit den antragstellenden Ländern. Das Parlament beantragte außerdem eine Änderung, die die Ergreifung von Maßnahmen in Notfällen über das SYNERGY-Programm gestattet, soweit diese den übernommenen außenpolitischen Verpflichtungen der EU entsprechen. Diese beiden Vorschläge werden jetzt vom Ministerrat geprüft, der dann die endgültige Entscheidung über erforderliche Rechtsverordnungen für diese beiden Programme fällt.

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