Mitteilung über Investitionsvorhaben auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor
Der Ministerrat der Europäischen Union hat die Verordnung (EG) Nr. 736/96 vom 22. April 1996 über die Mitteilung von Investitionsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor an die Kommission angenommen. Durch diese Verordnung wird Verordnung (EWG) Nr. 1056/72 aufgehoben. Angesichts des Ziels der Gemeinschaft, eine gemeinsame Energiepolitik einzuführen, verlangt die Verordnung, daß die Mitgliedstaaten die Kommission jährlich über Investitionsvorhaben auf dem Gebiet der Energie, die eine bestimmte Kapazität überschreiten, informieren. Bei den mitteilungspflichtigen Vorhaben handelt es sich um Projekte auf dem Gebiet der Erdölraffination, des Transports und der Verteilung von Erdgas sowie der Produktion und des Transports elektrischer Energie. Die Kapazitäten, bei deren Überschreitung Projekte mitteilungspflichtig werden, sind im Anhang der Verordnung aufgeführt.