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Kommission verabschiedet Verordnung über landwirtschaftliche Erzeugungsmethoden und Umweltschutz

Die Europäische Kommission hat Verordnung (EG) Nr. 746/96 vom 24. April 1996 verabschiedet, durch die detaillierte Regelungen für die Anwendung der Verordnung des Rates (EWG) Nr. 2078/92 über mit den Anforderungen des Umwelt- und Landschaftsschutzes in Einklang stehende landwi...

Die Europäische Kommission hat Verordnung (EG) Nr. 746/96 vom 24. April 1996 verabschiedet, durch die detaillierte Regelungen für die Anwendung der Verordnung des Rates (EWG) Nr. 2078/92 über mit den Anforderungen des Umwelt- und Landschaftsschutzes in Einklang stehende landwirtschaftliche Erzeugungsmethoden getroffen werden. Die Verordnung bestimmt die Voraussetzungen für Beihilfen an Landwirte gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung des Rates (EWG) Nr. 2078/92. Sie legt die Bedingungen fest, unter denen Landbesitz, der Verpflichtungen im Bezug auf Unterstützungsleistungen unterliegt, an Dritte übertragbar ist. Außerdem enthält sie sowohl Bestimmungen bezüglich der Überwachung und Bekanntmachung der Maßnahmen in den Mitgliedstaaten als auch Strafen für den Fall der Zuwiderhandlung.