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Einvernehmen des Rates über die Eindämmung der Gefahr größerer Betriebsstörungen unter Austreten von gefährlichen Stoffen

Der EU-Ministerrat hat den Text seines Einvernehmens vom 19. März 1996 über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Eindämmung der Gefahr größerer Betriebsstörungen unter Austreten von gefährlichen Stoffen veröffentlicht. Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist d...

Der EU-Ministerrat hat den Text seines Einvernehmens vom 19. März 1996 über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Eindämmung der Gefahr größerer Betriebsstörungen unter Austreten von gefährlichen Stoffen veröffentlicht. Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist die Bekräftigung bzw. Aktualisierung der Richtlinie 82/501/EWG. Der Rat erklärt sein Einvernehmen über die Novellierung von zwei Anhängen der vorgeschlagenen Richtlinie. Erstens hat der Rat die Mindestangaben und Daten ergänzt, die in den Sicherheitsberichten behandelt werden müssen, deren Vorlage bei den zuständigen Behörden der Mitgliedsländer durch die Anlagenbetreiber Pflicht ist. Zweitens soll in einem zweiten, vom Europäischen Parlament geforderten, Anhang greifbar dargelegt werden, daß es im wesentlichen um die Verhinderung von größeren Betriebsstörungen geht. Dieser Anhang legt Grundsätze für das Sicherheitsmanagement-System fest, das in die Sicherheitsberichte einzubeziehen ist.

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