Politik zur industriellen Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Europa
Auf Initiative von Herrn Bangemann, dem für Industrie zuständigen Kommissar, hat die Europäische Kommission eine Mitteilung unter dem Titel Politik zur industriellen Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Europa" veröffentlicht. Damit die europäische chemische Industrie ihre Stellung als eine der weltweit modernsten und wettbewerbsfähigsten behaupten kann, hat die Kommission die folgenden vier Bereiche für vorrangige Maßnahmen festgelegt: - Verbesserung des regulativen Rahmens sowohl innerhalb der EU als auch international. Ein besonderes Problem in diesem Zusammenhang stellt der mit Gesundheits- und Umweltschutzargumenten betriebene Protektionismus dar; - Gewährleistung effektiven Wettbewerbs innerhalb und außerhalb der EU durch Fusionskontrollen und die Welthandelsorganisation; - Erweiterung der industriellen Zusammenarbeit sowohl innerhalb der EU als auch international. Die Kommission wird die mittel- und osteuropäischen Länder bei der Förderung der Einführung eines regulativen Rahmens entsprechend den in der EU bestehenden Vorschriften sowie bei der Förderung der Zusammenarbeit mit rasch expandierenden Märkten wie China und rohstoffreichen Ländern unterstützen; - Förderung immaterieller Investitionen durch . Stärkung der Innovationskraft europäischer Unternehmen; . Investition in Forschung und Entwicklung, geistiges Eigentum, Ausbildung, Datenverarbeitung und andere Immaterialgüter. Insbesondere werden die Kommission und die Mitgliedstaaten weiterhin gemeinsame Forschung und Entwicklung durch das Vierte und Fünfte FTE-Rahmenprogramm sowie Forschungs-/Industrie-Task-Forces unterstützen. Die Kommission wird die allgemeine und berufliche Bildung von Wissenschaftlern in Europa durch die gemeinschaftlichen Aktionsprogramme SOCRATES und LEONARDO DA VINCI für den Bildungsbereich, bestimmte Unterprogramme des Vierten FTE-Rahmenprogramms sowie gewisse Maßnahmen und Initiativen im Rahmen der Strukturfonds intensivieren.