Abstimmung im Parlament über zusätzliche Förderungsmittel für Forschungsrahmenprogramme
Das Europäische Parlament verabschiedete anläßlich seiner Sitzung am 18. Juni 1996 in Straßburg seinen Bericht über die Ergänzung des Vierten FTE Rahmenprogramms und des EURATOM Rahmenprogramms. Durch die vorgeschlagene Ergänzung der Programme würde die Gesamtfinanzierung für die verbleibenden Jahre (1997 und 1998) um ECU 700 Mio. erhöht. Im Verhältnis zum Vorschlag der Kommission hinsichtlich des Vierten Rahmenprogramms hat das Parlament die Förderungsmittel zur Verbreitung und Optimierung von Ergebnissen (Dritte Aktivität) auf Kosten der spezifischen FTE Programme erhöht. Bei der Plenarsitzung des Parlaments ist jedoch die zusätzliche Finanzierung der spezifischen Programme nicht in dem Umfang gekürzt worden, wie es von dem Parlamentsausschuß für Forschung, technologische Entwicklung und Energie in seinem Bericht vom 30. Mai 1996 vorgesehen war. Was die Prioritäten für Förderungsmittel innerhalb des Vierten Rahmenprogramms betrifft, stimmte das Parlament der Empfehlung des Forschungsausschusses zur Einschränkung vorrangiger Bereiche zu. Infolge energischer Vorhaltungen seitens des beratenden Verkehrsausschusses des Parlaments soll jedoch zusätzliche Finanzierung in Höhe von ECU 45 Mio. einem Sonderprojekt zur Kompatibilität und Multimodalität der Verkehrsnetze zugeordnet werden. Frau Edith Cresson, die für Forschungspolitik zuständige Kommissarin, sagte, daß die Kommission zwar einige der Änderungen akzeptieren könne, aber nicht diejenigen, die die Gesamtfinanzierung ändern, das Gleichgewicht zwischen den Prioritäten beeinträchtigt oder neue Ziele hinzufügen. Der Vorschlag soll jetzt am 26. Juni 1996 vom Rat der EU Forschungsminister in Luxemburg erörtert werden. Diese Tagung ist bereits um eine Woche verschoben worden, um dem Europäischen Rat, der am 21. und 22. Juni tagt, Gelegenheit zu geben, sich über die Umdisponierung finanzieller Perspektiven der Gemeinschaft einig zu werden. Der diesbezügliche Vorschlag der Kommission beinhaltet die Verlagerung überschüssiger Geldmittel aus dem Landwirtschaftsbudget zur Finanzierung der Forschung und der transeuropäischen Netze. Es besteht daher die Möglichkeit, daß die Minister über zusätzliche Finanzierung keine Einigung finden oder sich vielleicht nur über einen stark reduzierten Betrag einigen. Übereinstimmung muß allerdings bis spätestens zum 30. Juni 1996 erzielt werden, da der Vorschlag nach den in den ursprünglichen Beschlüssen zur Einrichtung dieser Programme verankerten Bestimmungen sonst verfällt.