TESS - Telematik in der sozialen Sicherheit
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag angenommen, der die Stärkung der Rechtsgrundlage des TESS-Programms (Telematik in der sozialen Sicherheit) zum Ziel hat, das eingerichtet wurde, um durch die Verwendung von Telematik-Diensten den Informationsfluß zwischen nationalen Institutionen zu ermöglichen. Dieses Gemeinschaftsprogramm, Teil des Programms für den Austausch von Daten zwischen Verwaltungen, soll Europäern, die von einem Land in ein anderes umziehen, die beim Bewältigen von Bürokratien und beim Erhalten der Leistungen der sozialen Sicherheit, zu denen sie berechtigt sind, angetroffenen Schwierigkeiten erleichtern. Der vorliegende Vorschlag ändert vor allem die bestehenden Verordnungen in diesem Bereich (Verordnungen EWG Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 betreffend die Anwendung von Systemen der sozialen Sicherheit auf beschäftigte Personen, selbständige Personen und Mitglieder ihrer Familien, die innerhalb der Gemeinschaft umziehen), so daß sich Schüler/Studenten, die in einem anderen Mitgliedstaat studieren, an ihrem Aufenthaltsort für alle behandlungsbedürftigen Gesundheitszustände und nicht nur in dringenden Fällen, wie in der Vergangenheit, ärztlich behandelt lassen können.