Begriffliche Konsolidierung bestehender Terminologien in Eurodicautom
Der Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission hat eine Aufforderung zur Interessenbekundung für Dienstleistungen in bezug auf die begriffliche Konsolidierung bestehender Terminologien in Eurodicautom veröffentlicht. Durch diese Aufforderung wird eine frühere, ABl. Nr. C 263 (S. 25) vom 11. September 1996 und ABl. Nr. S 176 (s. 28) vom 11.9.1996 annulliert und ersetzt. Die mehrsprachige Datenbank Eurodicautom wurde entwickelt, um Übersetzern und sonstigen Beamten bei ihrer Suche nach dem passenden technischen Begriff behilflich zu sein. Sie enthält mehr als 600.000 terminologische Einträge und 185.000 Abkürzungen und Akronyme in allen Amts- und Arbeitssprachen der Union. Der Übersetzungsdienst ist im Begriff, die in Eurodicautom gespeicherte Terminologie zu konsolidieren, um so eine größere Zuverlässigkeit der Datenbank zu erreichen. Eine wesentliche Phase dieses Unterfangens ist die begriffliche Konsolidierung. Diese besteht im wesentlichen in der Identifizierung eines Begriffs (ausgedrückt durch einen Terminus in einer bestimmten Ausgangssprache auf dem jeweiligen Sachgebiet), seiner näheren Bestimmung durch eine Definition oder sonstige semantische Angaben und die Bestätigung durch einen Quellennachweis. Bereits bestehende Termini sind zu ändern, falls sie unrichtig oder unvollständig sind, bzw. zu löschen, falls sie irrelevant oder redundant sind. Gegebenenfalls ist der Korpus der bestätigten Begriffe durch fehlende Begriffe aus dem betreffenden Sachgebiet zu ergänzen. Der Übersetzungsdienst wird den konsolidierten Korpus bei der Suche nach Äquivalenten in anderen Sprachen zur Grundlage nehmen. Für jedes der folgenden vorrangigen Sachgebiete wird ein Teilverzeichnis erstellt: - Teilverzeichnis 1: Wirtschaft; - Teilverzeichnis 2: Recht (mit Ausnahme des Gemeinschaftsrechts); - Teilverzeichnis 3: Finanzwesen; - Teilverzeichnis 4: Medizin; - Teilverzeichnis 5: Fernmeldewesen; - Teilverzeichnis 6: Umwelt; - Teilverzeichnis 7: Verkehr. Für jedes der folgenden vorrangigen Sachgebiete wird ebenfalls ein Teilverzeichnis erstellt: Arbeitsmarkt; Bauindustrie; Bergbau; Botanik und Zoologie; Chemische Industrie; Druck-und Verlagswesen; Eisen- und Stahlindustrie; Elektrotechnik; Erziehung; Geologie; Geschichte; Informatik; Internationale Organisationen; Kunst; Landwirtschaft; Management; Maschinenbau; Mathematik; Normen und Meßwesen; Nuklearindustrie; Physik; Politik; Sozialwesen; Sport; Sprachwissenschaften; Statistik; Versicherungswesen; Wirtschaft. Organe und natürliche Personen die daran interessiert sind, ihren Namen einer Liste möglicher Auftragnehmer hinzufügen zu lassen, werden aufgefordert, einen Antrag gemäß den im Lastenheft beschriebenen Vorschriften zu stellen. Die auftraggebende Abteilung wird eine Liste von Kandidaten aufstellen, welche die Kriterien erfüllen, und jedesmal, wenn ein spezifischer Auftrag zu vergeben ist, wird die Spezifikation von der auftraggebenden Abteilung allen bzw. einigen der auf der Liste aufgeführten Kandidaten zugesandt, die auf der Basis der besonderen Kriterien des jeweiligen Vertrags ausgewählt werden.