Europäische Absatzkontingente für FCKWs
Die Europäische Kommission hat eine Entscheidung über Absatzkontingente für die Produktion und den Import von Fluorkohlenwasserstoffen (FCKWs) verabschiedet. Die Entscheidung beabsichtigt, die quantitative Begrenzung des Ausstosses ozonverringernder Substanzen für das Jahr 1996 sicherzustellen. Die EU ist weiterhin entschlossen, die FCKWs bis zum Jahr 2015 vollständig auslaufen zu lassen, fünf Jahre vor dem durch das Montrealer Protokoll vorgeschriebenen Datum. Die den EU-Produzenten und Importeuren zugeteilten Quoten werden nach ozonverringerndem Potential (ODP) berechnet. Die zulässige Gesamtgrenze beläuft sich auf 8.079 ODP-Tonnen. Die Quoten stimmen mit den den Marktanteilen der Produzenten und Importeure für 1995 überein. Die genaue Aufstellung wurde aus kommerziellen Gründen jedoch nicht veröffentlicht.