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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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EU Umweltzeichen - Kriterien für Bettwäsche, T-Shirts, Soffittenlampen und Kopierpapier

Das Gemeinschaftsprogramm zur Genehmigung des Umweltzeichens wurde 1992 durch Ratsverordnung (EWG) 880/92 (ABl. Nr. L 99 vom 11.4.1992, S. 1) eingerichtet, um Produkte zu fördern, die in umwelttechnischer Hinsicht weniger schädlich sind und Gesamtauswirkungen auf die Umwelt ha...

Das Gemeinschaftsprogramm zur Genehmigung des Umweltzeichens wurde 1992 durch Ratsverordnung (EWG) 880/92 (ABl. Nr. L 99 vom 11.4.1992 S. 1) eingerichtet, um Produkte zu fördern, die in umwelttechnischer Hinsicht weniger schädlich sind und Gesamtauswirkungen auf die Umwelt haben, die wesentlich schwächer sind als andere Produkte in ihrer Gruppe. Diese Auszeichnung soll dadurch erfolgen, daß die Gemeinschaft derartigen Produkten ein Umweltzeichen zuerkennt. Das Genehmigungsprogramm stützt sich auf unaufgeforderte Anträge von Herstellern oder Importeuren. Die ökologischen Kriterien für die Genehmigung werden von der Gemeinschaft in Besprechungen mit Vertretern aus Industrie, Handel sowie aus Verbraucher- und Umweltorganisationen festgelegt. Die Beschlüsse der Kommission zur Festlegung ökologischer Kriterien für die Zuerkennung des EU Umweltzeichens für Bettwäsche und T-Shirts (ABl. Nr. L 116 vom 11. Mai 1996), Soffittenlampen (ABl. Nr. L 128 vom 29. Mai 1996), Waschmaschinen (ABl. Nr. L 191 vom 1. August 1996) und Kopierpapier (ABl. Nr. L 192 vom 2. August 1996) wurden alle 1996 verabschiedet. Damit liegt die Gesamtsumme der Produktkategorien, die zur Zeit von diesem Umweltzeichen erfaßt sind, bei 11. Die anderen erfaßten Produkte sind: Geschirrspülmaschinen, Bodenverbesserer, Toilettenpapier, Küchenrollen, Waschmittel, Glühlampen sowie Lacke und Farben für Innenraumzwecke.

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