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Urheberrechte und verwandte Rechte in der Informationsgesellschaft

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über "Urheberrechte und verwandte Rechte in der Informationsgesellschaft" angenommen. Die am 20. November 1996 angenommene Mitteilung folgt auf den Beratungsprozeß, der durch ein im Juli 1995 veröffentlichtes Grünbuch eingeleitet ...

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über "Urheberrechte und verwandte Rechte in der Informationsgesellschaft" angenommen. Die am 20. November 1996 angenommene Mitteilung folgt auf den Beratungsprozeß, der durch ein im Juli 1995 veröffentlichtes Grünbuch eingeleitet wurde. Sie schlägt eine Anzahl von Rechtsinitiativen vor, die erforderlich sind, um eine einheitliche Grundlage für den Urheberrechtsschutz im Binnenmarkt zu erzielen. Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Herr Mario Monti, auf dessen Initiative die Mitteilung angenommen wurde, bemerkte dazu: "Wir müssen die Grundlage dafür bieten, daß die Informationsgesellschaft für Investierende, Rechtsinhaber, Benutzer und Verbraucher ein Erfolg ist, und gleichzeitig sicherstellen, daß wir sowohl den Binnenmarkt als auch derzeitige multilaterale Initiativen auf internationaler Ebene respektieren.". Die Kommission behandelt alle im Grünbuch aufgeworfenen Fragen und umreißt vier Prioritäten für legislative Aktion, die eine Beseitigung von Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen Mitgliedstaaten und/oder wesentliche Handelsschranken betreffend urheberrechtlich geschützter Waren und Dienstleistungen zum Ziel hat:: - Vervielfältigungsrechte: Wenn geschütztes Material in eine elektronische Form umgewandelt und digital übertragen wird, ist einer Ausnutzung durch Kopieren viel eher ausgesetzt als in der Vergangenheit. Die Kommission wird die weitere Harmonisierung von Vervielfältigungsrechten prioritär verfolgen; - Recht der öffentlichen Wiedergabe: Der Markt für Sofortdienste gilt als einer der Hauptwachstumsbereiche, in dem noch weitere technologische Entwicklungen bevorstehen. Die Kommission wird den Schutz digitaler Sofortübertragungen vorschlagen auf der Grundlage einer weiteren Harmonisierung des Rechts der öffentlichen Wiedergabe; - Gesetzlicher Schutz von Antikopiersystemen: Digitalisierung bringt nicht nur neue Rechte für Inhaber von Urheberrechten und verwandten Rechten mit sich, sie macht die Festsetzung und Kontrolle von Nutzungsrechten durch Zugangskontroll-, Identifizierungs- und Antikopiereinrichtungen potentiell einfacher. Gemeinschaftliche Gesetzgebung zur Harmonisierung des Rechtsschutzes der Unversehrtheit technischer Identifizierungs- und Schutzsysteme ist erfordert; - Recht der Verbreitung: Das Recht der Verbreitung berechtigt den Autor eines Werks, für jede Verbreitung greifbarer Kopien seines Werks seine Zustimmung zu verlangen. Die Kommission beabsichtigt, das Verbreitungsrecht für Autoren bezüglich aller Kategorien von Werken zu harmonisieren. Jede Initiative in diesem Bereich sollte auch bestätigen, daß das Erschöpfungsprinzip nur auf die Verbreitung von Waren zutrifft und nicht auf die Bereitstellung von Dienstleistungen, einschließlich Online-Diensten. Andere gleichermaßen grundlegende Themen für die Nutzung von Urheberrechten in der Informationsgesellschaft (betreffend Rechte der Sendung, geltendes Recht und Anwendung von Gesetzen, Verwaltung von Rechten, Urheberpersönlichkeitsrechte) erfordern weitere Erörterung und/oder Maßnahmen, bevor Entscheidungen getroffen werden können. Vorschläge in diesen Bereichen können zu gegebener Zeit erwartet werden.

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