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Grünbuch über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft

Die Europäische Kommission hat am 19. Juli 1995 auf Initiative von Binnenmarkt-Kommissar Mario Monti ein Grünbuch über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft angenommen. Das Grünbuch setzt sich mit den Auswirkungen der Informationsgesellschaft ...

Die Europäische Kommission hat am 19. Juli 1995 auf Initiative von Binnenmarkt-Kommissar Mario Monti ein Grünbuch über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft angenommen. Das Grünbuch setzt sich mit den Auswirkungen der Informationsgesellschaft und der neuen Technologien auf das Urheberrecht und die Leistungsschutzrechte (Rechte der ausübenden Künstler, der Tonträgerhersteller und Sendeunternehmen) auseinander und geht insbesondere der Frage nach, in welcher Weise die Dienstleistungsfreiheit in der Informationsgesellschaft durch einschlägige Regelungen beeinflußt wird. Anhand der Reaktionen auf die im Grünbuch angesprochenen Fragen wird die Kommission entscheiden, ob Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene besteht und in welcher Form die Gemeinschaft tätig werden soll. Dieses Grünbuch ist das erste von mehreren Diskussionspapieren zur Informationsgesellschaft, die die Kommission in den folgenden Monaten herausgegeben wird. Die EU hat sich konsequent für einen umfassenden Schutz der Inhaber von Urheber- und Leistungsschutzrechten eingesetzt, um Innovationen und kreatives Schaffen zu fördern. Der Kommission ist daher sehr daran gelegen, daß die Rechtsinhaber auch von den neuen Technologien in vollem Umfang profitieren und so einen Anreiz erhalten, die neuen Möglichkeiten, die die Informationsgesellschaft bietet, zu nutzen. Nicht zuletzt benötigen sie auch wirksame Mechanismen, um der digitalen Piraterie Einhalt zu gebieten. Der Erfolg der Informationsgesellschaft in der EU hängt nicht so sehr von technologischen Innovationen ab, die es in weiten Teilen bereits gibt, sondern eher von der Investitionsbereitschaft. Investoren werden die gewaltigen Beträge für die Infrastruktur der Informationsgesellschaft nur dann bereitstellen, wenn sie davon überzeugt sind, daß ein Mindestangebot an neuen Informationsdiensten besteht. Die Entscheidung für Investitionen in neue interaktive Dienstleistungen wie Fernunterricht, Telemedizin, Audio und Video auf Abruf und Teleshopping wird auch davon abhängen, ob der Investor einen adäquaten Rechtsrahmen vorfindet. Im Fall der EU geht es nicht nur darum, Investitionen ausreichend zu schützen, sondern auch darum, den Investoren einen Binnenmarkt zu garantieren, in dem der freie Verkehr von Informationsdienstleistungen gewährleistet ist (d. h. ohne nennenswerte Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten). Die Notwendigkeit eines solchen Vorgehens wurde sowohl im Bericht der Bangemann-Gruppe vom Juni 1994 an den Europäischen Rat in Korfu als auch in der Mitteilung der Kommissionsmitglieder Monti, Bangemann und Oreja über die "Dienste in der Informationsgesellschaft: Aufbau eines ordnungspolitischen Rahmens" vom März 1995 unterstrichen. In der Mitteilung wurde angeregt, daß die geltenden Vorschriften des EG-Vertrags über die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit (Artikel 59 bzw. Artikel 52) die Grundlage eines solchen Rechtsrahmens bilden sollten. Die Kommission hat ebenfalls den Wunsch des G7-Gipfels, der im Februar 1995 zum Thema Informationsgesellschaft in Brüssel stattfand, zur Kenntnis genommen, wonach die Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums umfassend geschützt werden sollen. Wichtige Bestandteile des Rechtsrahmens für die Informationsgesellschaft sind auch die beiden Richtlinienentwürfe über den Schutz personenbezogener Daten und den Rechtsschutz von Datenbanken, zu denen der Rat gemeinsame Standpunkte[2] festgelegt hat. Die Richtlinie über den Rechtsschutz von Datenbanken bedeutet einen wesentlichen Fortschritt für die Inhaber von Urheber- und Leistungsschutzrechten, deren Werke und Leistungen über Datenautobahnen vermittelt werden, da Datenbanken die Grundlage für viele neue Dienstleistungen bieten werden. Das Urheberrecht und die verwandten Rechte werfen im Rahmen der Informationsgesellschaft jedoch noch zahlreiche andere Fragen auf, die weder in der Datenbank-Richtlinie noch in den anderen Richtlinien zum geistigen Eigentum behandelt werden. Mit diesen Fragen befaßt sich nun das neue Grünbuch. Auch in einzelnen Mitgliedstaaten und in Drittländern (z. B. USA) werden diese Fragen derzeit erörtert. Auf der Basis des Grünbuchs wird eine umfassende Konsultation aller interessierten Kreise stattfinden. Stellungnahmen sollen bis Ende Oktober 1995 vorliegen. Anhand dieser Stellungnahmen wird die Kommission im Laufe des Jahres 1996 entsprechendeRechtsetzungsvorschläge oder Vorschläge für andere Maßnahmen unterbreiten. Außer dem Grünbuch über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft wird die Kommission in Kürze zwei weitere Grünbücher über die rechtlichen Grundlagen der Informationsgesellschaft herausgeben: ein Grünbuch über den Rechtsschutz verschlüsselter Signale und ein Grünbuch über kommerzielle Kommunikation.

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