Richtlinie über Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität
Der Wortlaut der im September 1996 verabschiedeten Richtlinie 96/62/EC über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität ist jetzt im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht worden. Ziel der Richtlinie ist die Festlegung einer gemeinsamen Strategie für: - Definition und Festsetzung von Zielen hinsichtlich der Luftqualität in der Gemeinschaft, um eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt als Ganzes zu vermeiden, zu verhindern oder zu reduzieren; - Beurteilung der Luftqualität in den Mitgliedstaaten auf Basis gemeinsamer Methoden und Kriterien; - Erhalt ausreichender Informationen über die Luftqualität, die der Öffentlichkeit mittels Schwellenwerten zugänglich gemacht werden; - Erhaltung einer guten bzw. Verbesserung einer schlechten Luftqualität. Die Mitgliedstaaten sind für die Ernennung von Behörden verantwortlich, die die Richtlinie innerhalb ihrer Gebiete durchführen werden. Die Kommission wird Grenzwerte für einzelne Schadstoffe vorschlagen. Die zu berücksichtigenden Schadstoffe sind: Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, feinteilige Schadstoffe wie z.B. Ruß, Schwebstoffe, Blei, Ozon, Benzol, Kohlenmonoxid, polyaromatische Kohlenwasserstoffe, Kadmium, Nickel und Quecksilber. Vorschläge hinsichtlich der Grenzwerte für die ersten fünf der obengenannten Schadstoffe sollen bis zum 31. Dezember 1996 vorgelegt werden.