Kommission macht neue Vorschläge für Luftqualität-Grenzwerte
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Festsetzung neuer Grenzwerte hinsichtlich der Luftqualität in der Umwelt für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, feinteilige Schadstoffe und Blei gemacht. Der Vorschlag ist der erste einer Reihe, die im Rahmen der 1996 verabschiedeten Richtlinie über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität (96/62/EC) eingeführt wird. Die Grenzwerte beruhen auf den Werten, die 1996 für Europa durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) angenommenen wurden. Der neue Vorschlag soll einen hohen Schutz der menschlichen Gesundheit in der gesamten EU bereitstellen und setzt erstmals Grenzwerte fest, die auf den Schutz der Umwelt abzielen. Frau Ritt Bjerregaard, die für die Umwelt verantwortliche Kommissarin merkte an, daß der Vorschlag "enorme Vorteile hinsichtlich der Verbesserung des öffentlichen Gesundheitswesens bringen würde". Die Verwirklichung der Ziele "erfordert eine Partnerschaft zwischen den EU-Institutionen, einzelstaatlichen Regierungen, lokalen und regionalen Behörden, der Industrie und dem Bürger," führte sie aus. "Da wir alle auf eine oder andere Art zu den Problemen der Luftverschmutzung beitragen, müssen wir alle ein Teil der Lösungsfindung sein." Der Vorschlag beabsichtigt für jeden der vier Schadstoffe - Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, feinteilige Schadstoffe und Blei - neue Maßstäbe hinsichtlich der Luftqualität sowie Termine, die Fristen für die Umsetzung dieser Maßstäbe festsetzen. Das Zieldatum für jeden dieser Schadstoffe ist der 1. Januar 2005, außer für Stickstoffdioxid, dessen Zieltermin der 1. Januar 2010 ist. Außerdem ist eine zweite längere Frist für feinteilige Schadstoffe vorgesehen, die bis zum 1. Januar 2010 besteht Zusätzlich zur Bestimmung neuer Grenzwerte umfaßt der Vorschlag für eine Richtlinie die folgenden Aspekte: - In Bereichen, wo die Luftqualität deutlich schlechter als die vorgeschlagenen Werte ist, müssen die Mitgliedstaaten Aktionspläne zur Durchführung der Schadstoffreduzierung einführen, damit die Maßstäbe innerhalb der festgesetzten Fristen erreicht werden können; - Zur Messung der Luftverschmutzung sind einheitliche Verfahren zu verwenden, und hinsichtlich des Aufbaus der Netze zur Überwachung der Luftqualität (Anzahl und Position der Meßstationen) werden Mindestanforderungen aufgestellt; - Die Bürger sollen Zugang zur Information im Zusammenhang mit der Luftqualität haben. Der Vorschlag legt die Grundregeln fest, wie und wann die Behörden Informationen über Vorfälle von Umweltverschmutzung und Luftverschmutzung im allgemeinen zur Verfügung stellen sollen.