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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Analyse der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte

Die Europäische Kommission, GD IV, hat eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten über eine wirtschaftliche und juristische Analyse der Richtlinien über die volle Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte und insbesondere die Benachrichtigungen über Lizenzvergabeverfahren, ...

Die Europäische Kommission, GD IV, hat eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten über eine wirtschaftliche und juristische Analyse der Richtlinien über die volle Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte und insbesondere die Benachrichtigungen über Lizenzvergabeverfahren, allgemeine Dienstleistungsfragen sowie Verbindungswege und Numerierung bekanntgemacht. Die angefragten Leistungen beinhalten eine detaillierte Analyse der Rechtsbestimmungen der einzelnen Mitgliedstaaten für die Durchsetzung der nachfolgenden Richtlinien der Kommission: - 95/51/EG über die Abschaffung von Beschränkungen der Nutzung von Kabelfernsehnetzen für die Bereitstellung bereits liberalisierter Telekommunikationsdienste (ABl. Nr. L 256 vom 26.10.1995 S. 49); - 96/2/EG über Mobilfunk und persönliche Telekommunikation (ABl. Nr. L 20 vom 26.1.1996 S. 20); - 96/19/EG über die Implementierung des uneingeschränkten Wettbewerbs auf Telekommunikationsmärkten (ABl. Nr. L 74 vom 22.3.1996 S. 13). Diese Richtlinien legen eine Anzahl Anforderungen für die Benachrichtigung fest, die die reibungslose, effektive Durchführung gewährleisten sollen. So gibt es insbesondere die nachfolgenden spezifischen, zukünftigen Anforderungen für die Benachrichtigung/Veröffentlichung, für die auch Termine vorgegeben sind: - Benachrichtigung über die Vergabe- oder Ankündigungsverfahren, ggf. einschließlich von Verfahren für eine globale Finanzierung von Diensten: bis 1. Januar 1997; - Veröffentlichung der Verbindungsbedingungen; Veröffentlichung ausreichender Methoden für die Nummernzuteilung: bis 1. Juli 1997; - Bericht, soweit angebracht, über den Wiederausgleich: bis 1. Januar 1998. Detaillierte Angaben über die bereitzustellenden Dienste finden sich in den Ausschreibungsunterlagen. Die Ausschreibung wird in 15 verschiedene Lose unterteilt, wobei jedes Los einem Mitgliedstaat entspricht. Anbieter können sich um mehrere Lose bewerben. Verträge laufen jeweils ein Jahr.

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