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Mehrjähriges Programm für die Informationsgesellschaft

Die Kommission hat einen Vorschlag für ein mehrjähriges Programm für die Einrichtung der Informationsgesellschaft in Europa unterbreitet. Das vorgeschlagene Programm soll von 1997 bis Ende 2001 laufen und mit einem Haushalt von 45 Mio. ECU ausgestattet werden. Ziele des Infor...

Die Kommission hat einen Vorschlag für ein mehrjähriges Programm für die Einrichtung der Informationsgesellschaft in Europa unterbreitet. Das vorgeschlagene Programm soll von 1997 bis Ende 2001 laufen und mit einem Haushalt von 45 Mio. ECU ausgestattet werden. Ziele des Informationsgesellschafts-Programms, das als Ergänzung bestehender gemeinschaftlicher Instrumente gedacht ist (z.B. Forschungs- und Entwicklungsprogramme, transeuropäische Netze, Standardisierungspolitik und Erziehungs-und Berufsbildungsaktionen) sind u.a.: - Steigerung des öffentlichen Bewußtseins über die potentielle Wirkung der Informationsgesellschaft und ihre neuen Anwendungen; - Festlegung der Benutzeranforderungen, insbesondere der Anforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und von benachteiligten Gruppen wie z.B. Behinderten, Arbeitslosen und Menschen im Ruhestand; - Analyse laufender Initiativen auf einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Ebene (für diese Zwecke soll eine Bestandsaufnahme aller internationalen, nationalen und europäischen Projekte, Programme und Maßnahmen vorgenommen werden. Das Programm soll auch Demonstrationsprojekte fördern helfen, Hindernisse für die einwandfreie Funktion des Binnenmarkts in der Informationsgesellschaft abbauen und die globale Dimension in Betracht ziehen. Die Pläne berücksichtigen den Informationsaustausch mit Drittländern, insbesondere Entwicklungsländern, sowie Demonstrationsprojekte mit Drittländern und internationalen Organisationen. Die Annahme dieses Programms folgte einem Vorschlag von Dr. Martin Bangemann, dem Kommissar mit Verantwortung für die Informationsgesellschaft, und basiert auf Artikel 235 des EU-Vertragswerks. Die endgültige Verabschiedung erfordert eine einstimmige Beschließung des Rates nach Konsultation des Europäischen Parlaments.

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