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Rat für Telekommunikation - 1. Dezember 1997

Die für Telekommunikation zuständigen Minister der EU trafen am 1. Dezember 1997 in Brüssel zusammen. Der Rat für Telekommunikation erörterte eine Reihe von strategischen Fragen der Liberalisierung und der technischen Entwicklung von Telekommunikationsdiensten in Europa. Die ...

Die für Telekommunikation zuständigen Minister der EU trafen am 1. Dezember 1997 in Brüssel zusammen. Der Rat für Telekommunikation erörterte eine Reihe von strategischen Fragen der Liberalisierung und der technischen Entwicklung von Telekommunikationsdiensten in Europa. Die Verabschiedung eines mehrjährigen gemeinschaftlichen Programms für die Informationsgesellschaft in Europa, die Verabschiedung einer einvernehmlichen Stellungnahme über die Übertragbarkeit von Rufnummern und die Trägervorwahl und die Diskussion der Nutzung des Internets in Schulen waren die wichtigsten Punkte des Sitzungsprogramms. Der Rat erörterte auch Fragen der Gewährleistung der Sicherheit der elektronischen Kommunikation. Der Rat erzielte politische Einigkeit hinsichtlich des vorgeschlagenen mehrjährigen gemeinschaftlichen Programms für die Förderung der Informationsgesellschaft in Europa. Dieses Programm läuft vom 1. Januar 1998 bis zum 31. Dezember 2001 und hat einen Haushaltsrahmen von 25 Mio. ECU. Hauptaufgaben sind die Bildung des öffentlichen Bewußtseins über die Informationsgesellschaft und deren Unterstützung, Förderungsmaßnahmen zur Optimierung der sozialwirtschaftlichen Vorteile der Informationsgesellschaft in Europa, und Maßnahmen für die Nutzung ihrer internationalen Dimension. Die offizielle Verabschiedung des Programms soll anläßlich einer der nächsten Sitzungen des Rats erfolgen. Es wurde auch ein Einvernehmen über die vorgeschlagenen Änderungen der Verbindungs-Richtlinie ("Interconnexion") über die Übertragbarkeit von Rufnummern und die Trägervorwahl erreicht. Die einvernehmliche Stellungnahme des Rats sieht die Einführung sowohl der Übertragbarkeit von Rufnummern als auch der Möglichkeit der Trägervorwahl innerhalb von zwei Jahren gerechnet ab der Liberalisierung der Telekommunikationsdienste in den Mitgliedstaaten vor. Für die zehn Mitgliedstaaten, bei denen der Liberalisierungsprozeß bis zum 1. Januar 1998 abgeschlossen sein soll, bedeutet dies die Einführung der Übertragbarkeit von Rufnummern und der Trägervorwahl bis spätestens zum 1. Januar 2000. Für die verbleibenden fünf Mitgliedstaaten liegen die Termine wie folgt: - Luxemburg: 1. Juli 2000; - Spanien: 1. Dezember 2000; - Irland und Portugal: 1. Januar 2002; - Griechenland: 1. Januar 2003. Die formale Verabschiedung dieser einvernehmlichen Stellungnahme ist für die nächste Sitzung des Rats vorgesehen. Die Minister beteiligten sich auch an der allgemeinen Debatte über die Nutzung des Internets in der Schule. Alle Delegierten befürworteten die Nutzung des Internets im größtmöglichen Umfang. Dabei wurde bestätigt, daß dies eine entsprechende Ausrüstung von Schulen, Universitäten und Bibliotheken und eine entsprechende Lehrerausbildung auf diesem Gebiet so schnell wie möglich erforderlich machen würde. Über die Finanzierung bestand jedoch noch keine Einigkeit. Andere erörterte Fragen bezogen sich auf den von der Kommission vorgeschlagenen Aktionsplan für die Förderung der sicheren Nutzung des Internets, und die Mitteilung der Kommission über die Förderung der Sicherheit des elektronischen Handels und der Einrichtung eines europäischen Rahmenwerks für digitale Unterschriften und Verschlüsselung und deren drahtlose oder Mobilfunk-Übertragung. Zwei Richtlinien wurde ohne eine Diskussion verabschiedet. Diese beziehen sich auf die Verwendung von persönlichen Daten und den Schutz des Privatlebens auf dem Telekommunikationssektor, sowie auf die Entwicklung gemeinsamer Regeln für einen Binnenmarkt für Postdienste.

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