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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Telematik-Anwendungsprogramm: Integrierte Anwendungen für digitale Standorte

Die Europäische Kommission, GD XIII, hat eine Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen über integrierte Anwendungen für digitale Standorte im Rahmen des gemeinschaftlichen spezifischen FTE-Programms auf dem Gebiet der Telematik-Anwendungen von gemeinsamem Interesse bekan...

Die Europäische Kommission, GD XIII, hat eine Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen über integrierte Anwendungen für digitale Standorte im Rahmen des gemeinschaftlichen spezifischen FTE-Programms auf dem Gebiet der Telematik-Anwendungen von gemeinsamem Interesse bekanntgemacht. Aufgabenstellung dieser Bekanntmachung ist die Untersuchung, durch Entwicklungs- und Validierungsarbeiten (d.h. durch Prüfung und Demonstration) an digitalen Standorten, um zu ermitteln, in welchem Umfang auf Informations- und/oder Kommunikationstechnologie beruhende integrierte Anwendungen zur Erfüllung der unterschiedlichen Anforderungen der Bürger, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen auf benutzerfreundliche und kosteneffektive Art und Weise herangezogen werden können. Aufgrund dieser Aufforderung sind Vorschläge für folgende Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Zielsetzung des Programms für Telematikanwendungen zu unterbreiten: - IADS 1: Neugruppierung und/oder Intensivierung von laufenden Projekten des Programms für Telematikanwendungen; - IADS 2: Neue Projekte, die sich mit der Entwicklung und Validierung integrierter Anwendungen befassen; - IADS 3: Verstärkte Berücksichtigung validierter Forschungsergebnisse bei der Standardisierung und Unterstützung der Umsetzung von entwickelten Standards in der Praxis; - IADS 4: Studien zur Vorbereitung der FTE-Aktivitäten über integrierte Anwendungen an geeigneten Standorten, wie z.B. in Kleinstädten, Großstädten oder Regionen, um ihr Potential als zukünftige digitale Standorte ermitteln zu können. Für die ersten beiden Aktionen aufgrund dieser Aufforderung (IADS 1 und IADS 2) wird ein zweistufiges Verfahren angewandt. In der ersten Stufe ist der Kommission eine kurze, gut strukturierte Vorschlagsskizze gemäß der Beschreibung im Informationspaket zu unterbreiten. Nach der Auswertung der Vorschlagskizzen werden mehrere Bewerber eingeladen, vor Ende März 1997 ausführliche Vorschläge einzureichen. Der indikative Haushalt für diese Aufforderung beträgt ca. 50 Mio. ECU in Form von EU-Beiträgen. Das Programm steht auch Organisationen aus europäischen Drittländern offen. Zur Erleichterung der Teilnahme von Organisationen der Mittel- und Osteuropäischen Länder und der europäischen Länder der früheren Sowjetunion ist eine gemeinschaftliche finanzielle Unterstützung möglich. Einzelheiten über die Möglichkeiten für eine Beteiligung von Drittländern finden sich im Informationspaket. Detaillierte Angaben über das Arbeitsprogramm, die Auswertungskriterien für die Vorschlagsskizzen der ersten Stufe und die ausführlichen Vorschläge der zweiten Stufe und das Verfahren für die Unterbreitung der Vorschläge finden sich im Informationspaket (Version vom 17.12.1996). Dieses Informationspaket und der abzuschließende Standardvertrag für die gewählten Vorschläge sind auf Anforderung von den Dienststellen der Kommission erhältlich. Auf Anforderung werden auch Beschreibungen der Arbeiten früherer Programme und verbundener Aktivitäten zur Verfügung gestellt. Die Dienststellen der Kommission sind berechtigt, jeden Vorschlag abzulehnen, der nicht den Anforderungen im Informationspaket entspricht. Potentiellen Bewerbern wird dringend empfohlen, sich vor der Angebotsabgabe eingehend zu informieren.