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Gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt

Im Dezember 1996 hatten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine europäische Richtlinie für gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt verabschiedet. Die Richtlinie umfaßt gemeinsame Vorschriften für die Erzeugung, die Übertragung und Ve...

Im Dezember 1996 hatten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine europäische Richtlinie für gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt verabschiedet. Die Richtlinie umfaßt gemeinsame Vorschriften für die Erzeugung, die Übertragung und Verteilung von Elektrizität innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Sie regelt ferner die Organisation und Funktionsweise des Elektrizitätssektors, den Marktzugang, die Kriterien und Verfahren für die Ausschreibungen und die Vergabe von Genehmigungen sowie den Betrieb der Netze. Es werden Vorkehrungen für die Elektrizitätsversorgung von Unternehmen getroffen, die sich in einem anderen Mitgliedstaat befinden als der Erzeuger. Zunächst wird der Markt nur für die Versorgung von Kunden geöffnet, die mehr als 40 GWh pro Jahr verbrauchen. Diese Grenze wird nach drei Jahren halbiert und nach weiteren drei Jahren auf 9 GWh pro Jahr reduziert. Die Richtlinie fordert von den Mitgliedstaaten, mit Hilfe entsprechender Maßnahmen zu gewährleisten, daß alle von einem EU-Land genehmigten Erzeuger Zugang zu ihren nationalen Elektrizitätsversorgungsmärkten erhalten.

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