Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern - Zugang zu Großforschungsanlagen
Die Europäische Kommission, GD XII, hat einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für FTE-Tätigkeiten im Aktionsbereich 2 (Zugang zu Großforschungsanlagen) des spezifischen FTE-Programms der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern (TMR) veröffentlicht. Zur Teilnahme berechtigte Parteien sind aufgefordert, Vorschläge für FTE-Tätigkeiten vorzulegen, die den Zugang von Wissenschaftlern zu Großforschungsanlagen erleichtern oder der Verbesserung dieser Anlagen dienen. Bei Verträgen über den Zugang von Wissenschaftlern zu Großforschungsanlagen beträgt der gemeinschaftliche Zuschuß normalerweise 100 % der Ausgaben für Reisekosten und Spesen der Gastwissenschaftler. Der gemeinschaftliche Zuschuß kann die Gesamtsumme der zusätzlichen Kosten, die dadurch entstehen, daß die Anlage ihren Nutzern zur Verfügung gestellt wird, nicht übersteigen. Es können nur länderübergreifende Projekte gefördert werden, die von einer Großanlage koordiniert werden, welche im Rahmen des TMR-Programms (oder des Vorgängerprogramms "Humankapital und Mobilität") bereits unterstützt wird. An solchen Projekten müssen mindestens zwei in der Gemeinschaft oder in einem assoziierten Staat niedergelassene Partner beteiligt sein, wobei mindestens einer der Partner seinen Sitz in der Gemeinschaft haben muß. Bei Verträgen über FTE-Projekte zur Verbesserung der Anlagen liegt der Zuschuß der Gemeinschaft in der Regel bei maximal 50 % der Gesamtkosten des Projekts, wobei sich dieser Anteil bei fortschreitender Entwicklung des Projekts schrittweise verringert. Hochschulen und anderen Institutionen, die keine analytische Haushaltsrechnung anwenden, werden bis zu 100 % der zusätzlichen Kosten erstattet. Um Wissenschaftlern aus den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie aus den europäischen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion den Zugang zu den ausgewählten Anlagen zu erleichtern, besteht die Möglichkeit eines finanziellen Beitrags der Gemeinschaft. Die Möglichkeiten für eine Beteiligung von Drittländern sind im TMR-Informationspaket erläutert. Potentielle Teilnehmer können sich vor der offiziellen Einreichung ihrer Vorschläge mit den betreffenden Dienststellen der Kommission in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob ihr Vorschlag den Programmzielen entspricht und die Kriterien der Förderungswürdigkeit erfüllt. Diese Vorprüfungsmöglichkeit besteht bis zum 15. Mai 1997.