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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Neuausrichtungen des PHARE-Programms - Zugang steht im Mittelpunkt

Am 19. März 1997 hat die Europäische Kommission die neuen Orientierungsmaßnahmen für das Gemeinschaftsprogramm PHARE verabschiedet, das seit seiner Einführung im Jahr 1989 den Ländern Mittel- und Osteuropas Hilfe zur Verfügung gestellt hat. PHARE wird sich von einem durch Nach...

Am 19. März 1997 hat die Europäische Kommission die neuen Orientierungsmaßnahmen für das Gemeinschaftsprogramm PHARE verabschiedet, das seit seiner Einführung im Jahr 1989 den Ländern Mittel- und Osteuropas Hilfe zur Verfügung gestellt hat. PHARE wird sich von einem durch Nachfrage bestimmten Programm zu einem durch die Vorbereitungen für den Beitritt der mittel- und osteuropäischen Partnerländer zur Europäischen Union geleiteten Programm entwickeln. Das PHARE-Programm, das anfänglich nur Polen und Ungarn unterstützte, stellt nun technische Hilfsleistungen für den Übergang zur Marktwirtschaft und Demokratie für die mitteleuropäischen Bewerberländer zur Verfügung. Drei andere Länder erhalten gegenwärtig Hilfsleistungen von PHARE (Albanien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina), und deren Programme bleiben unverändert. Die PHARE-Gesamtfinanzierung belief sich auf 4,2 Milliarden ECU zwischen 1990 und 1994. Zwischen 1995 und 1999 soll das Programm Subventionen in Höhe von 6,7 Milliarden ECU bereitstellen. Die PHARE-Finanzierung für die Beitrittstaaten wird sich direkt auf Projekte konzentrieren, welche die dringlichsten Anforderungen im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt jedes Landes behandeln. Die beiden Hauptprioritäten sind der Aufbau von Institutionen und Finanzinstrumente. Etwa 30% der PHARE-Mittel gehen in den Aufbau von Institutionen, um die demokratischen Institutionen und öffentlichen Verwaltungen zu stärken und die Einführung der "acquis communautaire" zu erleichtern und den Ländern bei der Erfüllung der ökonomischen und politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft zu helfen. Die restlichen 70% finanzieren Investitionen zur Verbesserung von Unternehmen und der Infrastruktur. Die Kommission wird in Partnerschaft mit jedem Bewerberland ein Beitrittsprogramm entwickeln. Außerdem wird eine enge Zusammenarbeit mit anderen Gemeinschaftsprogrammen bestehen, insbesondere auf den Gebieten allgemeine und berufliche Bildung. Die Programme werden außerdem in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen entworfen, die Finanzhilfen anbieten, wie z. B. die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung.

Länder

Bulgarien, Tschechien, Estland, Ungarn, Litauen, Lettland, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei