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Einigung über transeuropäische Telekommunikationsnetze

Im Vermittlungsausschuß zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat wurde eine Vereinbarung über die Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze erzielt. In einer Sitzung am 7. März einigte man sich im Grundsatz; die Rechtsexperten haben seither die endgültige ...

Im Vermittlungsausschuß zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat wurde eine Vereinbarung über die Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze erzielt. In einer Sitzung am 7. März einigte man sich im Grundsatz; die Rechtsexperten haben seither die endgültige Fassung erarbeitet. Die Leitlinien für Telekommunikationsnetze sind die letzten, die in der Serie der Leitlinien für transeuropäische Netze verabschiedet werden, nachdem im Jahre 1996 entsprechende Leitlinien für die Bereiche Energie und Verkehr beschlossen worden waren. Wie auch bei den anderen wollte sich das Parlament Einfluß auf die Auswahl der förderfähigen Prioritätsprojekte sichern. Die vom Vermittlungsausschuß erzielte Einigung sieht eine abschließende Liste von Prioritätsprojekten vor, die aus Projekten von gemeinsamem Interesse zusammengestellt wird. In die Liste werden generische Dienste, etwa europäische Verzeichnisse, transeuropäische "Kiosks" und elektronische Unterschriften, aber auch Anwendungen von kollektivem Interesse aus den Bereichen Fernunterricht und -ausbildung, Dienstleistungen für KMU sowie Telematik in Verkehr, Umwelt, Gesundheitswesen und Kultur aufgenommen. Nach drei Jahren findet unter Mitwirkung des Parlamentes eine Überprüfung der Liste der Projekte von gemeinsamem Interesse statt. Die einzelnen Projekte werden jedoch von einem Ausschuß auf der Grundlage eines von der Kommission vorgelegten Arbeitsprogramms ausgewählt. Auch über folgende Punkte kam es zu einer Einigung: - Aufnahme der Satellitenkommunikation als ein Projekt von gemeinsamem Interesse; - Konzentration ausschließlich auf reale Anwendungen unter Einsatz von Netzen, die für eine breite Bevölkerungsschicht verfügbar und nutzbar sind; - Untersuchung der mit den Netzen verbundenen sozialen Folgen; - Garantie des transnationalen Charakters der Projekte; - Berücksichtigung der sprachlichen Bedürfnisse und der besonderen Bedürfnisse unterentwickelter Regionen; - Wahrung des kulturellen Erbes sowie Förderung kreativer Bemühungen. Die in dem Vermittlungsausschuß erzielte Einigung steht unter dem Vorbehalt einer Genehmigung seitens des Rates und des Parlamentes. Diese Zustimmungen werden voraussichtlich im Mai erteilt; anschließend können die Leitlinien in Kraft treten und der für die Telekommunikationsnetze ausgewiesene Haushalt den Projekten zur Verfügung gestellt werden.

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