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Forschungsmassnahmen bezüglich der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Die Europäische Kommission (GD VI - Landwirtschaft) ist an Vorschlägen für die weitere Koordinierung des Prüfprogrammes für bestehende und neue Pflanzenschutzerzeugnisse interessiert (angelaufen im September 1996) im Rahmen der Richtlinie des Rates 91/414/EWG über das Inverkeh...

Die Europäische Kommission (GD VI - Landwirtschaft) ist an Vorschlägen für die weitere Koordinierung des Prüfprogrammes für bestehende und neue Pflanzenschutzerzeugnisse interessiert (angelaufen im September 1996) im Rahmen der Richtlinie des Rates 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und der Verordnung der Kommission (EWG) Nr. 3600/92, worin die genauen Bestimmungen für die erste Stufe des Bewertungsprogrammes für die Richtlinie enthalten sind. Die Arbeiten umfassen Organisation, Vorsitz und Berichterstattung über hochtechnische und wissenschaftliche Treffen mit Sachverständigen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und machen einen wesentlichen wissenschaftlichen und technischen Einsatz für diese Treffen erforderlich. Die Ziele der Arbeiten sind dreigestaltig: - Entwicklung von 2 Leitlinien zur Bewertung von Pflanzenschutzmitteln; - Gemeinsam mit Sachverständigen der zuständigen Behörden der 15 Mitgliedstaaten unabhängige Prüfung von mindestens 24 und höchstens 30 Berichten von berichterstattenden Mitgliedstaaten zur Erstellung der erforderlichen technischen und wissenschaftlichen Dossiers für den Entscheidungsfindungsprozess im ständigen Ausschuss für Pflanzenschutz. Diese Berichte beinhalten alle folgenden technischen Disziplinen: - physikalische, chemische und biologische Eigenschaften; - Landwirtschaftsmethoden; - toxikologische Auswirkung auf die Gesundheit von Mensch und Tier; - Einschätzung der Rückstände in Nahrungs- und Futtermitteln; - Verhalten in der Umwelt; - Auswirkungen auf nicht zur Zielgruppe gehörende Arten; - Analysemethoden; - Klassifizierung und Etikettierung. Die erbrachten Leistungen werden direkt im weiteren Entscheidungsprozess über Aktivstoffe und Pflanzenschutzmittel verwendet und beinhalten Tätigkeiten bezüglich Informationen, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten vertraulich zu behandeln sind und die dem Datenschutz unterliegen. Von den Bewerbern, die die Auswahlbedingungen erfüllen, werden bis zu sieben zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die genannten Arbeiten müssen so bald wie möglich beginnen, da die Berichte der berichterstattenden Mitgliedstaaten ständig bei der Kommission eingehen und eingehen werden und dringend extern zu überprüfen sind, damit die Kommission die Entscheidungsfindung zu diesen Stoffen abschliessen kann angesichts deren (fortlaufenden) Inverkehrbringung. Anträge zur Teilnahme an dieser nicht offenen Ausschreibung sind an die folgende Stelle zu senden: Europäische Kommission GD VI - Landwirtschaft Referat VI/B-II.1 200 rue de la Loi (L84 1/10) Dr. G. Hudson B-1049 Brussels Tel. +32-2-2956051; Fax +32-2-2965963

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