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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Einigung über 'Fernsehen ohne Grenzen"

Das Europäische Parlament und der Rat haben in Tagungen mit dem Konzertierungsausschuß eine Einigung über die Revision der Richtlinie 'Fernsehen ohne Grenzen' erzielt. In der Richtlinie werden Vorschriften für Sendungen innerhalb des Binnenmarkts festgelegt, insbesondere im H...

Das Europäische Parlament und der Rat haben in Tagungen mit dem Konzertierungsausschuß eine Einigung über die Revision der Richtlinie 'Fernsehen ohne Grenzen' erzielt. In der Richtlinie werden Vorschriften für Sendungen innerhalb des Binnenmarkts festgelegt, insbesondere im Hinblick auf grenzübergreifende Sendungen. Durch das Abkommen werden drei wichtige Punkte geklärt: - Die Mitgliedstaaten sollen die von den jeweiligen einzelstaatlichen Regierungen aufgestellten Listen wichtiger Veranstaltungen anerkennen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausschließlich in codierter Form gesendet werden dürfen. Das gilt insbesondere für die wichtigsten sportlichen Veranstaltungen, bezüglich derer MEPs den Zugang der Öffentlichkeit sicherstellen wollten, ohne bestimmte Übertragungskanäle abonnieren zu müssen bzw. pro Einschaltung zahlen zu müssen (pay-per-view); - Eine Definition 'kleiner unabhängiger Produzenten' ist zu erstellen, die sich auf Kriterien wie z. B. Eigentum und Menge der einer Station gelieferten Programme stützt; - Innerhalb eines Jahres nach Verabschiedung der Richtlinie soll eine Studie über die mögliche Einführung eines Brutalitätsfilters durchgeführt werden, der es Eltern ermöglichen würde, die von Kindern betrachteten Programme einzuschränken. Das Abkommen muß jetzt innerhalb von sechs Wochen sowohl vom Parlament als auch vom Rat ratifiziert werden. Im Anschluß daran tritt die Richtlinie in Kraft und gilt für die in der EU etablierten Rundfunk- und Fernsehstationen.

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