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Neue Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen"

Die Europäische Kommission, GD X, hat eine inoffizielle konsolidierte Ausgabe der überarbeiteten Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" im Anschluß an die Verabschiedung am 30. Juni 1997 der Richtlinie zur Ergänzung der ursprünglichen Richtlinie von 1989 veröffentlicht. Viele de...

Die Europäische Kommission, GD X, hat eine inoffizielle konsolidierte Ausgabe der überarbeiteten Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" im Anschluß an die Verabschiedung am 30. Juni 1997 der Richtlinie zur Ergänzung der ursprünglichen Richtlinie von 1989 veröffentlicht. Viele der Ergänzungen sollen die Veränderungen auf dem Markt für Fernsehdienste seit 1989 berücksichtigen, insbesondere die aufgrund von technologischen Entwicklungen entstandenen Veränderungen. Der Umfang der Richtlinie wurde jedoch nicht auf den Bereich neuer On-line-Dienste wie Video-auf-Abruf erweitert. Andere Ergänzungen umfassen Bereiche wie die Verbesserung und Verfeinerung von Definitionen, die Einführung von Vorschriften über Tele-Shopping und die Verbesserung des Kinderschutzes. Das Europäische Parlament hat sich für eine Einführung von Vorschriften in Zusammenhang mit der Übertragung wichtiger Veranstaltung öffentlichen Interesses, insbesondere von Sportveranstaltungen, ausgesprochen. Diese sollen sicherstellen, daß solche Veranstaltungen nicht auf Pay-TV-Übertragungskanäle begrenzt sind. Die Mitgliedstaaten haben vereinbart, die von jedem Einzelstaat aufgestellten Listen zu respektieren, um die unterschiedlichen nationalen Interessen auf diesem Gebiet zu berücksichtigen. Die Kommission hat die Erstellung einer Studie über Filtersysteme (V-Chips) beschlossen, die Eltern die Möglichkeit gibt, die von Kindern gesehen Sendungen zu kontrollieren. Die Mitgliedstaaten müssen die erforderlichen Veränderungen innerhalb von 18 Monaten in die einzelstaatliche Gesetzgebung aufnehmen. Die geänderte Richtlinie wird Ende Dezember 1998 in Kraft treten.

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