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Genehmigungen für persönliche Kommunikationsdienste per Satellit

Das Europäische Parlament und der Rat haben einen Beschluß über einen koordinierten Ansatz auf dem Gebiet der persönlichen Kommunikationsdienste per Satellit verabschiedet. Durch den Beschluß soll sichergestellt werden, daß zur Zeit in der Entwicklung stehende, neue persönlic...

Das Europäische Parlament und der Rat haben einen Beschluß über einen koordinierten Ansatz auf dem Gebiet der persönlichen Kommunikationsdienste per Satellit verabschiedet. Durch den Beschluß soll sichergestellt werden, daß zur Zeit in der Entwicklung stehende, neue persönliche Kommunikationsdienste per Satellit auf eine Art und Weise eingeführt werden, die der Kompatibilität förderlich ist. In Anbetracht der Beschaffenheit der Kommunikationsdienste, die für den Gebrauch von Reisenden bestimmt sind, während sich diese zwischen den bzw. außerhalb der Mitgliedstaaten bewegen, besteht ein eindeutiger Bedarf an Interoperabilität und gemeingültigen Normen. Der in dem Beschluß enthaltene Ansatz gilt als vorläufige Verfahrensweise, die drei Jahre lang in Kraft bleiben soll, bis der Rahmen für allgemeine Genehmigungen und Lizenzen im Bereich Telekommunikation verabschiedet ist. Die Notwendigkeit eines vorläufigen Ansatzes ergibt sich daraus, daß für dieses sich schnell weiterentwickelnde Gebiet noch keine festen Vorschriften für die Zusammenarbeit bestehen. Der Koordinationsansatz bezieht sind insbesondere auf die Vorschriften über Zuordnung und Benutzung von Frequenzen. Für diesen Bereich werden den folgenden Gremien Mandate für die Harmonisierung von Frequenzen erteilt: der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Fernmeldewesen (CEPT), dem Europäischen Ausschuß für Funkangelegenheiten (ERC) und dem Europäischen Ausschuß für Regulierungsfragen Telekommunikation (Ectra). Die Harmonisierungs- bzw. Anpassungsarbeit beginnt im Juli 1997 in den Frequenzbereichen 1.6/2.4 GHz und 1.9/2.1 GHz. Ferner wird die Kommission ggf. Maßnahmen ergreifen, um ein 'One-Stop-Shop'-Verfahren für die Vergabe individueller Lizenzen und allgemeiner Genehmigungen für die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten in der Gemeinschaft einzuführen.

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