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Vorschlag der Kommission über Maßnahmen im Bereich der satellitengestützten persönlichen Kommunikationsdienste (S-PCS)

Auf Vorschlag von Kommissionsmitglied Martin Bangemann hat die Kommission einen "Vorschlag an das Europäische Parlament und den Rat über eine Aktion auf Unionsebene für satellitengestützte persönliche Kommunikationsdienste" angenommen. Dieser Vorschlag könnte vom Europäischen ...

Auf Vorschlag von Kommissionsmitglied Martin Bangemann hat die Kommission einen "Vorschlag an das Europäische Parlament und den Rat über eine Aktion auf Unionsebene für satellitengestützte persönliche Kommunikationsdienste" angenommen. Dieser Vorschlag könnte vom Europäischen Parlament und vom Rat Mitte 1996angenommen werden. Satellitengestützte persönliche Kommunikationsdienste (PCS) sollen durch die Nutzung neuartiger Satellitensysteme, wie das erdnahe Satellitensystem (low earth orbit - LEO), Daten- und/oder Sprach- (künftig auch Video-) Dienste an ortsfeste oder portable Endgeräte bereitstellen, die den annähernden Abmessungen eines heutigen terrestrischen Zellulartelefons entsprechen. Diese werden die globale Interkonnektivität und Mobilität über portable Kommunikationsanlagen ermöglichen und so die weltweiten terrestrischen Mobilfunknetze (besonders GSM) ergänzen. Für die europäische Raumfahrt- und Mobilfunkindustrie bieten satellitengestützte persönliche Kommunikationsdienste in bezug auf Geräte und Dienste weitreichende Chancen. Die Verträge der europäischen Industrie werden derzeit mit rund 500 Mio. ECU beziffert; Schätzungen zufolge könnten weitere Verträge, insbesondere für Handfunkgeräte, den Wert von mehreren 10 Mrd. ECU erreichen. Angesichts des begrenzten verfügbaren Frequenzspektrums und der Zahl der angekündigten satellitengestützten persönlichen Kommunikationssysteme bedarf es einer weltweiten koordinierten Auswahl, wobei die wirtschaftlichen, industriellen und gesellschaftlichen Folgen der angebotenen Systeme zu berücksichtigen sind. Für den Betrieb von Satellitensystemen müssen zwei miteinander zusammenhängende Voraussetzungen erfüllt sein: - Offizielle Mitteilung an die ITU (Internationale Fernmeldeunion) im Hinblick auf die technische Frequenzkoordinierung; - Auswahl und Lizensierung der Systeme in den Ländern, in denen die Raumsegmentkapazität genutzt werden soll. Der erfolgreiche Abschluß der Frequenzkoordinierung durch die ITU bietet allerdings keine Gewähr dafür, daß tatsächlich eine Lizenz für die Bereitstellung von Raumsegmentkapazität in einem bestimmten Land erteilt wird. In den Vereinigten Staaten hat der Ausschuß für das Nachrichtenwesen (FCC) sechs Anwendungen untersucht. Anfang 1995 verfügte er die Auswahl und Lizensierung von drei der vorgeschlagenen Konzepte für die Bereitstellung eines globalen Dienstes, dabei handelt es sich um Globalstar, Iridium und Odyssey. In den übrigen Teilen der Welt stehen ordnungspolitische Maßnahmen einschließlich der Lizenzvergabe noch aus, obwohl sich viele Länder mit den Fragen befassen, die sich aus der Einführung dieser Dienste ergeben. In der Europäischen Union hat die Kommission mehrere Initiativen eingeleitet. Sie hat im September 1992 eine Anhörung durchgeführt, anläßlich derer die Industrie den Aufsichtsbehörden, Unternehmen und Benutzern ihre Pläne darlegte. In ihrer Mitteilung über satellitengestützte Privatkommunikationsdienste vom April 1993 wies die Kommission auf die strategische Bedeutung hin, die satellitengestützten persönlichen Kommunikationssystemen und -diensten zukommt. Die Nutzung des Spektrums in Europa muß mit den Zuweisungen in anderen Weltregionen vereinbar sein. Das Spektrum wird bis zu einem gewissen Grad von denen kontrolliert, die im Rahmen der ITU-Verfahren die ersten Ansprüche erheben, und ohne entsprechende Vorsichtsmaßnahmen besteht die Gefahr, daß Systeme, die Dienste in Europa bereitstellen können, durch ein Verfahren ausgewählt werden, das nicht der europäischen Rechtsprechung unterliegt. Es ist daher dringend erforderlich, ein europäisches Konzept für Genehmigungen festzulegen, um das begrenzte Frequenzspektrum optimal zu nutzen und die internationale Position Europas in diesem Bereich zu stärken. Ziel der Gemeinschaftsaktion ist es, innerhalb von drei Jahren folgendes sicherzustellen: - Auswahl von Raumsegmentbetreibern für satellitengestützte PCS; - Festlegung gemeinsamer Bedingungen für die Lizenzerteilung an Raumsegmentbetreiber für satellitengestützte PCS erteilt werden; - Harmonisierung der Bedingungen für Genehmigungen; - Anbahnung eines Dialogs und gegebenenfalls von Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Drittländern, um eine internationale Zusammenarbeit einzuleiten, um die Entwicklung von satellitengestützten PCS-Diensten zu fördern und Hindernisse für deren Entwicklung aus dem Weg zu räumen. Als ersten Schritt hat die Kommission beschlossen, im Amtsblatt eine Aufforderung zur Informationsübermittlung zu veröffentlichen. Diese Aufforderung richtet sich an mögliche Konsortien und andere industrielle Gremien dieses Bereichs, die satellitengestützte persönliche Kommunikationsdienste und/oder -geräte in der Europäischen Union anzubieten gedenken. Über diese Aufforderung erhofft sich die Kommission detaillierte Informationen über alle Fragen, die bei der Festlegung des Geltungsbereichs und der Modalitäten eines Auswahl- und Genehmigungsverfahrens, insbesondere geeigneter Auswahlkriterien und Bedingungen für Genehmigungen, eine Rolle spielen. Die Kommission kann die europäischen Normenorganisationen wie das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) und CEN/CENELEC sowie den Europäischen Funkausschuß (CER-ERC) und den European Committee for Telecommunications Regulatory Affairs (ECTRA) beauftragen, die notwendigen technischen Kriterien und Bedingungen zu untersuchen. Letztendlich wird die Kommission, die von einem beratenden Ausschuß und von einem Regelungsausschuß unterstützt wird, einen Beschluß zu folgenden Fragen erlassen: - Gemeinsame Bedingungen für die Genehmigungen, die den ausgewählten Raumsegmentbetreibern für satellitengestützte PCS erteilt werden; - Harmonisierte Bedingungen für Genehmigungen, die den Bereitstellern von satellitengestützten PCS, Gateway-Betreibern und gegebenenfalls für den Vertrieb und Einsatz von Geräten erteilt werden; - Weitere Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung satellitengestützter PCS. Die Kommission wird die internationalen Entwicklungen außerhalb der Gemeinschaft verfolgen und Drittländer im Hinblick auf die globale Einführung satellitengestützter persönlicher Kommunikationsdienste anhören. Falls die jeweilige Lage dies erfordert, wird die Kommission entsprechende Verhandlungen mit Drittländern in diesem Bereich einleiten. Grundsätzlich hat die Gemeinschaftsaktion zum Ziel, den Unternehmen in der Gemeinschaft einen wirksamen und gleichberechtigten Zugang zu allen Märkten zu ermöglichen.

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