Gemeinsame Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für FTE-Massnahmen bezüglich der übertragbaren spongiformen Enzephalopatien
Die Europäische Kommission hat eine gemeinsame Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für FTE-Massnahmen bezüglich der übertragbaren spongiformen Enzephalopatien im Rahmen der spezifischen FTE-Programme in den Bereichen der Landwirtschaft und Fischerei (FAIR), der Biotechnologie (BIOTECH) und der Biomedizin und des Gesundheitswesens (BIOMED) veröffentlicht. Die in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angesprochenen Ziele und Arbeiten beziehen sich auf die folgenden Bereiche der oben genannten Programme (wie in den betreffenden Arbeitsprogramm beschrieben): - FAIR: . Bereich 3 "Generische Wissenschaften und fortgeschrittene Technologien für Lebensmittel"; . Unterbereich 4.4.2 "Tiergesundheit"; . Unterbereich 5.3.2 "Gesundheit der für die Aquakultur genutzten Arten"; . Bereich 6 "Durch Konzertierung zu erreichende Zielsetzungen". - BIOTECH: . Bereich 4 "Zellkommunikation in der Neurologie". - BIOMED: . Bereich 3 "Hirnforschung"; . Bereich 4 "Erforschung anderer Krankheiten von weitreichender sozio-ökonomischer Bedeutung: von der Gundlagenforschung zur klinischen Praxis". Zur Teilnahme an diesem Aufruf Berechtigte werden gebeten, Vorschläge für FTE-Aktionen gemäß der folgenden Angaben einzureichen: - FAIR: FTE-Aktionen, auf Kostenteilungsbasis (FTE-Projekte, thematische Netzwerke, Demonstrationsprojekte) oder konzertierte Aktionen, zu den in dieser Aufforderung genannten Themen. - BIOTECH: FTE-Aktionen auf Kostenteilungsbasis (FTE-Projekte, gemeinsame Projekte und Demonstrationsprojekte) zu den in dieser Aufforderung genannten Themen. - BIOMED: FTE-Aktionen, auf Kostenteilungsbasis (FTE-Projekte, Demonstrationsprojekte), konzertierte Aktionen und/oder spezifische Massnahmen, zu den in dieser Aufforderung genannten Themen. Die in dieser Aufforderung genannten Forschungsthemen sind: - 1. Klinische, epidemiologische und sozialwissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet SE beim Menschen (BIOMED); . 1.1 Vergleich von Erregerstämmen, die von vCJD-Patienten stammen, mit den Stämmen von BSE, normaler CJD, GSSS und FFI; . 1.2 Inzidenz (einschliesslich Nachbewertung bereits früher diagnostizierter CJD-Fälle), geographische Verteilung und Rolle spezifischer Risikofaktoren (Genotyp, Ernährung, Exposition, Umwelt); . 1.3 Identifizierung von Verdachtfällen und Sensitivität des Überwachungssystems; . 1.4 Erforschung des Risikobewusstseins der Bevölkerung in Bezug auf Prionenerkrankungen. - 2. Der infektiöse Erreger und seine Übertragungsmechanismen; . 2.1 Charakterisierung des Erregers (BIOTECH und FAIR); . 2.2 Mechanismen der Verbreitung, des Transports und der Pathogenese (unter besonderer Berücksichtigung der MÖglichkeit oraler Übertragung) und Aufklärung über mögliche gemeinsame Verbindungen zu anderen neurogenerativen Erkrankungen (BIOTECH, BIOMED und FAIR); . 2.3 Charakterisierung der verschiedenen Stämme, Vergleich von Scrapie-Stämmen mit BSE (BIOMED und BIOTECH); . 2.4 Struktur von PrPc und PrPsc, normale Funktion des PrPc, die Mechanismen der In-vitro-Umwandlung von PrPc in PrPsc (BIOMED und BIOTECH); . 2.5 Grundlage der Artenbarriere, die eine artenüberschreitende Übertragung bzw. die Übertragung innerhalb einer Art begrenzt (BIOMED und BIOTECH); . 2.6 Anfälligkeitsfaktoren bei der Entwicklung von Prionen-Erkrankungen bei Mensch und Tier (BIOMED). - 3. Diagnose von SE's: . 3.1 Weiterentwicklung von Zellkulturen sowie Gewebe- und Zellbanken (BIOTECH); . 3.2 Entwicklung schneller, empfindlicher Frühdiagnosetests, einschliesslich Ersatzmarker, insbesondere bei lebenden Tieren und Menschen (FAIR, BIOMED und BIOTECH); . 3.3 Entwicklung empfindlicher Tests bei transgenen Mäusen (BIOTECH und FAIR). - 4. Risikobeurteilung von SE's . 4.1 Evaluierung der Übertragungsmodalitäten von SE's (einschl. oraler Übertragung) vom Rind auf den Menschen und weitere als Nahrung dienende Tiere, Umweltvektoren (BIOMED undFAIR); . 4.2 Ausbau des Überwachungsprogramms für BSE und verwandte Erkrankungen (FAIR); . 4.3 Bestimmung der Infektiositätstiter in Rindergewebe und Rindererzeugnissen, die in die menschliche Nahrungskette eingehen oder für pharmazeutische und kosmetische Produkte verwendet werden (FAIR und BIOTECH); . 4.4 Potentielle Exposition der Bevölkerung (BIOMED); . 4.5 Bestimmung der Dosis-Wirkungsbeziehung nach oraler und intrazerebraler Verabreichung des BSE-Erregers und Klärung der Frage, ob Mehrfachverabreichungen einen kumulativen Effekt haben (FAIR); . 4.6 Untersuchung möglicher biologischer Mechanismen der Übertragung von BSE durch das Muttertier (FAIR). - 5. Behandlung und Prävention SE; . 5.1 Beurteilung und Entwicklung derzeit in der Industrie angewandter Inaktivierungsverfahren (Nahrungsmittel, pharmazeutische und kosmetische Produkte) (FAIR und BIOTECH); . 5.2 Entwicklung therapeutischer Konzepte (BIOMED und BIOTECH); . 5.3 Erzeugung von Rindern und Schafen ohne PrP (FAIR). - 6. Koordination der Forschungsaktivitäten in den Mitgliedstaaten; . 6.1 Standardisierte Falldefinitionen zur Sammlung und Analyse von Daten, sowie zur Verbreitung von Informationen, um eine angemessene Überwachung sicherzustellen (BIOMED und FAIR); . 6.2 Harmonisierte Verfahren zur Früherkennung und Diagnose der Krankheit(en) (BIOMED und FAIR); . 6.3 Ständiges Aktualisieren und Verbreiten wissenschaftlicher Kenntnisse auf diesem Gebiet (BIOMED und FAIR); . 6.4 Problemlose und schnelle Verbreitung dieser Daten (BIOMED und FAIR); . 6.5 Aktivierung eines Frühwarnsystems im Fall entscheidender Entwicklungen (BIOMED und FAIR); . 6.6 Austausch und mobilitätsfördernde Massnahmen, einschliesslich Ausbildung von Forschungspersonal (BIOMED und FAIR); . 6.7 Kontinuierliche Bestandsaufnahme von Fortschritten bei den nationalen Forschungsprogrammen (BIOMED und FAIR); . 6.8 Harmonisierung und Kontrolle der Diagnoseverfahren von SE's bei Mensch und Tier (BIOMED und FAIR). Um die Beteiligung von Organisationen aus Ländern Mittel-und Osteuropas und aus europäischen Ländern der ehemaligen Sowjetunion zu erleichtern, kann die Gemeinschaft eine finanzielle Unterstützung gewähren. Einzelheiten über die Teilnahmemöglichkeiten für Drittländer sind den Informationspaketen der spezifischen Programme zu entnehmen. Sonderbestimmungen in Bezug auf jedes der spezifischen Programme, die an dieser Aufforderung teilnehmen, sind im ursprünglichen Aufforderungsdokument genannt. Für alle drei Programme geltende Sonderbedingungen sind wie folgt: - Die Antragsteller müssen eindeutig die Herkunft der mit TSE infizierten Proben sowie deren Verwendungszweck angeben. - Vorschläge haben sämtlichen bestehenden ethischen und sicherheitsrelevanten Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem die Forschung betrieben wird, zu genügen wie auch den im Vierten Rahmenprogramm ausgeführten ethischen Bestimmungen. - In Bezug auf den biomedizinisch-ethischen Inhalt müssen Vorschläge den "Empfehlungen für Ärzte, die in der biomedizinischen Forschung am Menschen tätig sind" genügen, angenommen durch die 18. Generalversammlung des Weltärztebundes in Helsinki und zuletzt in Somerwest in 1996 geändert. Das Arbeitsprogramm, das Informationspaket über die Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen sowie ein Exemplar des Mustervertrags, der mit den ausgewählten Antragstellern geschlossen wird, können bei den Dienststellen der Kommission angefordert werden. Eine Beschreibung der im Zusammenhang mit den vorherigen Programmen durchgeführten Arbeiten wird ebenfalls auf Anfrage zugesandt.