Kommission stimmt Empfehlung über elektronische Zahlungssysteme zu
Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung über elektronische Zahlungsinstrumente verabschiedet, die das Mindestmaß an Transparenz, die Verantwortungsverhältnisse und die Anforderungen für den Kundenschutz festlegt. Die Empfehlung richtet sich an die Mitgliedstaaten und die Ausgeber von elektronischen Zahlungsinstrumenten und ersetzt die Empfehlung zu diesem Thema aus dem Jahre 1988. Diese Empfehlung ist Teil einer Kommunikation über elektronische Zahlungssysteme, die einen Maßnahmenkatalog beinhaltet, mit dem das Vertrauen des Verbrauchers auf elektronische Zahlungsinstrumente auf dem Binnenmarkt gewährleistet werden soll. Dabei werden sowohl Zahlungsinstrumente für den Fernzugriff (z.B. konventionelle Zahlungskarten und Heim- und Telefon-Bankprogramme) als auch elektronische Geldprodukte (einschließlich von Karten mit Wertspeicher und e-Geld) erfaßt. Die Kommission wird die Verhältnisse Ende 1998 erneut prüfen. Sollte sie dabei eine nicht zufriedenstellende Anwendung der Empfehlung feststellen, dann soll ein stärker bindendes Instrument geschaffen werden. Nach den Bestimmungen der Empfehlung sollen Ausgeber von elektronische Zahlungsinstrumenten bis Ende 1998 sicherstellen, daß: - Kunden eindeutige Informationen vor einer Transaktion (Vertragsbedingungen) und danach (Kontoauszug) erhalten; - gleichmäßige Verteilung der Verantwortung auf den Ausgeber und den Benutzer eines elektronischen Zahlungsinstruments, so daß bei Problemen die Zuständigkeit für die Lösung definiert ist; - Kunden über einfache und wirksame Möglichkeiten bei der Stellung von Ansprüchen verfügen. Die Mitgliedstaaten sollen bis Ende 1998 auch sicherstellen, daß ausreichende und wirksame Systeme für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ausgeber und Benutzer vorhanden sind.