Richtlinien für die Umsetzung von Anschlußkennungsdiensten
Die Europäische Kommission, GD XIII, hat eine Ausschreibung über die Durchführung einer Studie über Richtlinien für die Umsetzung von Anschlußkenndiensten veröffentlicht. Ziel der vorgeschlagenen Studie ist die Beschreibung und Analyse der gegenwärtigen Lage und Pläne in der EU für die Umsetzung der Anschlußkennung (CLI) und die Untersuchung der Situation in anderen ausgewählten Ländern und Regionen, insbesondere in den USA, Australien und Japan. Im Rahmen der Analyse sind insbesondere jegliche beobachtete Hemmnisse für die gemeinschaftsweite Umsetzung von CLI auf dem liberalisierten europäischen Markt nach 1998 zu bestimmen. Auf der Grundlage von Erkenntnissen von Märkten, auf denen CLI bereits erfolgreich eingeführt wurde, besteht das allgemeine Ziel in der Ausarbeitung einer Reihe von Richtlinien zur Verwendung in allen Mitgliedstaaten, die die Umsetzung auf nationaler und auf Gemeinschaftsebene vereinfachen. Die Richtlinien müssen empfohlene Praktiken zu folgenden Punkten enthalten: - die Bestimmung und Darstellung von Anschlußkennungsinformationen; - der Informationsaustausch zwischen Netzen, insbesondere PSTN-ISDN-Interworking; - Einhaltung der Anforderungen für Datenschutz einschließlich Default-Options; - Fragen der Zuverlässigkeit und Integrität von CLI-Informationen; - Festlegung der Verantwortlichkeiten auf einem Multi-Netz-Markt. Das Ergebnis der Studie muß eine Praxisanleitung für Netzbetreiber enthalten, die in Verbindung mit Aufsichtsbehörden, Anwendern, Dienstleistungsanbietern und Ausrüstungsherstellern erstellt wird. Die Laufzeit des Vertrags beträgt neun Monate.