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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Wissenschaftliche Ausschüsse - Aufruf zur Interessensbekundung für die Mitgliedschaft

Die Europäische Kommission hat einen Aufruf zur Interessensbekundung für die Mitgliedschaft in den acht neu eingerichteten wissenschaftlichen Ausschüssen auf dem Gebiet der Verbrauchergesundheit und Lebensmittelsicherheit bekanntgemacht. Diese Ausschüsse ersetzen die gegenwär...

Die Europäische Kommission hat einen Aufruf zur Interessensbekundung für die Mitgliedschaft in den acht neu eingerichteten wissenschaftlichen Ausschüssen auf dem Gebiet der Verbrauchergesundheit und Lebensmittelsicherheit bekanntgemacht. Diese Ausschüsse ersetzen die gegenwärtigen wissenschaftlichen Ausschüsse auf diesem Gebiet, sollen ihre Kohärenz verbessern und bestimmte ihrer Aktivitäten neu definieren. Die Einrichtung dieser neuen Ausschüsse ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur "Neuen Linie", die in der Verlautbarundg der Kommission über Verbrauchergesundheit und Lebensmittelsicherheit vom 30. April 1997 angesprochen wurde. Die Ausschüsse, für die jetzt Mitglieder gesucht werden, sind folgende: - Wissenschaftlicher Ausschuß für Lebensmittel; - Wissenschaftlicher Ausschuß für Futtermittel; - Wissenschaftlicher Ausschuß für Tiergesundheit und artgerechte Tierhaltung (zwei Unterausschüsse: Tiergesundheit und artgerechte Tierhaltung); - Wissenschaftlicher Ausschuß für veterinärmedizinische Maßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit; - Wissenschaftlicher Ausschuß für Pflanzen; - Wissenschaftlicher Ausschuß für kosmetische Mittel und für den Verbraucher bestimmte Non-Food-Erzeugnisse; - Wissenschaftlicher Ausschuß für Arzneimittel und Medizinprodukte; - Wissenschaftlicher Ausschuß für Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt. Die wissenschaftlichen Ausschüsse legen der Kommission wissenschaftliche Gutachten zu Fragen der Verbrauchergesundheit und Lebensmittelsicherheit vor. Im einzelnen haben sie nachfolgende Aufgaben: - Kritische Prüfung der Risikobewertungen von Wissenschaftlern, die Einrichtungen der Mitgliedstaaten angehören; - Ausarbeitung neuer Risikobewertungsverfahren in Bereichen wie z.B. lebensmittelbedingte Erkrankungen und Übertragbarkeit von Tierkrankheiten auf den Menschen; - Abfassung wissenschaftlicher Gutachten, die es der Kommission ermöglichen, die wissenschaftliche Grundlage von Empfehlungen, Normen oder Leitlinien internationaler Gremien zu beurteilen; - Beurteilung der den gemeinschaftlichen Gesundheitsnormen zugrundeliegenden wissenschaftlichen Grundsätze unter Berücksichtigung der Risikobewertungsverfahren der betroffenen internationalen Organisationen. Unter Einbeziehung der ständigen Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes machen die wissenschaftlichen Ausschüsse die Kommission auf spezielle oder aktuelle Probleme aufmerksam, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen und mit der Verbrauchergesundheit und der Lebensmittelsicherheit im Zusammenhang stehen. Die Mitgliederzahl in jedem wissenschaftlichen Ausschuß ist auf höchstens 19 begrenzt. Die Aktivitäten der einzelnen Ausschüsse werden von einem vor Kurzem von der Kommission eingerichteten Lenkungsausschuß koordiniert. Namhafte Fachexperten in den betroffenen Bereichen in-und außerhalb Europas werden aufgefordert, sich für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung zu stellen. Auch Interessensbekundungen von wissenschaftlichen Einrichtungen und Universitäten werden akzeptiert; Kandidaten werden aufgefordert, der Kommission nachfolgende Angaben zu unterbreiten: - Interessierender Ausschuß (oder Unterausschuß); - Angaben zur Person einschließlich einer Kontaktadresse; - Detaillierten Lebenslauf, insbesondere mit Einzelheiten über Tätigkeiten auf dem Gebiet der Verbrauchergesundheit; - Eine Erklärung aller Interessen, die für die Tätigkeit des Ausschusses relevant sind; -Eine Liste der einschlägigen Veröffentlichungen, usw.

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