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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Schaffung eines Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchergesundheit und Lebensmittelsicherheit

Die Europäische Kommission hat in einer Entschließung vom 10. Juni 1997 die Schaffung eines Wissenschaftlichen Ausschusses (SSC) für Verbrauchergesundheit und Lebensmittelsicherheit gebilligt. Die Entschließung folgt auf die Mitteilung der Kommission zu Verbrauchergesundheit u...

Die Europäische Kommission hat in einer Entschließung vom 10. Juni 1997 die Schaffung eines Wissenschaftlichen Ausschusses (SSC) für Verbrauchergesundheit und Lebensmittelsicherheit gebilligt. Die Entschließung folgt auf die Mitteilung der Kommission zu Verbrauchergesundheit und Lebensmittelsicherheit, die am 30. April 1997 angenommen worden war und die Bedeutung einer soliden wissenschaftlichen Beratung als Basis für die Gemeinschaftspolitik in diesem Bereich hervorhebt. Neben seiner beratenden Funktion wird der SSC die Kommission bei der Koordinierung der Arbeit der sechs bestehenden Wissenschaftlichen Ausschüsse für Verbrauchergesundheit unterstützen und im Falle beträchtlicher Meinungsverschiedenheiten eine allgemeine Stellungnahme abgeben. Die sechs Ausschüsse sind wie folgt: - Wissenschaftlicher Lebensmittelausschuß; - Wissenschaftlicher Veterinärausschuß; - Wissenschaftlicher Futtermittelausschuß; - Wissenschaftlicher Ausschuß für Schädlingsbekämpfungsmittel; - Wissenschaftlicher Ausschuß für Toxikologie/Ökotoxikologie; - Wissenschaftlicher Ausschß für Kosmetologie. Der SSC wird auch die wissenschaftliche Beratung bei Fragen, die von den bestehenden Ausschüssen nicht abgedeckt werden, übernehmen. Dies gilt insbesondere für die multidisziplinären Aspekte der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) (einschließlich der bovinen spongiformen Enzephalopathie [BSE]) mit Blick auf potentielle Risiken für die Verbrauchergesundheit. In dieser Hinsicht ersetzt der Ausschuß den vorherigen multidisziplinären Ausschuß, der die Kommission bezüglich der multidisziplinären Aspekte von BSE beraten hat. Der SSC wird insgesamt 14 Mitglieder haben, d.h. acht bedeutende wissenschaftliche Experten, die nicht bereits in einem der anderen wissenschaftlichen Ausschüsse der Kommission dienen, und die sechs Vorsitzenden der anderen wissenschaftlichen Ausschüsse. Die Anwerbung der acht unabhängigen Experten erfolgt über einen "Aufruf zur Interessenbekundung", der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wird. Die Bewerbungsfrist für diesen Aufruf ist der 7. Juli 1997 (siehe RCN 8468).

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