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Erneuerung der wissenschaftlichen Ausschüsse auf dem Gebiet der Gesundheit des Verbrauchers und der Nahrungsmittelsicherheit

Die Europäische Kommission hat vor Kurzem die Einrichtung von acht wissenschaftlichen Ausschüssen auf dem Gebiet der Gesundheit des Verbrauchers und der Nahrungsmittelsicherheit genehmigt. Diese Ausschüsse sollen die bestehenden wissenschaftlichen Ausschüsse auf diesem Gebiet ...

Die Europäische Kommission hat vor Kurzem die Einrichtung von acht wissenschaftlichen Ausschüssen auf dem Gebiet der Gesundheit des Verbrauchers und der Nahrungsmittelsicherheit genehmigt. Diese Ausschüsse sollen die bestehenden wissenschaftlichen Ausschüsse auf diesem Gebiet ersetzen, ihre Kohärenz verbessern und bestimmte Aktivitäten neu definieren. Die Entscheidung der Kommission ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Realisierung der "neuen Verfahrensweise", die in ihrer Verlautbarung über Verbrauchergesundheit und Nahrungsmittelsicherheit (30. April 1997) angekündigt wurde. Die einzurichtenden Ausschüsse sind folgende: -Wissenschaftlicher Ausschuß für Nahrungsmittel; - Wissenschaftlicher Ausschuß für Tierernährung; - Wissenschaftlicher Ausschuß für Tiergesundheit und -haltung; - Wissenschaftlicher Ausschuß für das öffentliche Veterinärwesen; - Wissenschaftlicher Ausschuß für Pflanzen; - Wissenschaftlicher Ausschuß für Kosmetika und andere nicht zur Ernährung bestimmte Produkte; - Wissenschaftlicher Ausschuß für Medikamente und medizinische Produkte; - Wissenschaftlicher Ausschuß für Toxizität, Ökotoxizität und die Umwelt; Die wissenschaftlichen Ausschüsse sind für wissenschaftliche Gutachten auf dem Gebiet der Verbrauchergesundheit und der Nahrungsmittelsicherheit zuständig. Insbesondere haben sie nachfolgende Aufgaben: - Kritische Untersuchung von Risikoeinschätzungen von Wissenschaftlern einzelner Organisationen der Mitgliedstaaten; - Entwicklung neuer Verfahren zur Risikoeinschätzung auf Gebieten wie z.B. durch Nahrungsmittel übertragene Krankheiten und die Übertragung von Tierkrankheiten auf den Menschen; - Erstellung wissenschaftlicher Gutachten, um die Kommission in die Lage zu versetzen, die wissenschaftlichen Grundlagen für die von internationalen Forums ausgearbeiteten Empfehlungen, Standards und Richtlinien auszuwerten; - Auswertung der wissenschaftlichen Grundsätze, auf denen die Gesundheitsstandards der Gemeinschaft beruhen. Dabei sollen die Methoden zur Risikoeinschätzung in Betracht gezogen werden, die von den zuständigen internationalen Organisationen entwickelt worden sinds. Auf der Basis der Auswertung von vorhandenen internationalen wissenschaftlichen Daten können die wissenschaftlichen Ausschüsse gegebenenfalls die Aufmerksamkeit der Kommission auf gewisse, erkennbar werdende Probleme lenken, die in ihren Aufgabenbereich fallen und sich auf Verbrauchergesundheit und Nahrungsmittelsicherheit beziehen. Jeder wissenschaftliche Ausschuß darf maximal 19 Mitglieder haben. Die Anzahl Mitglieder eines jeden Ausschusses wird von der Kommission als Funktion der erforderlichen Erfahrungen bestimmt. Die Aktivitäten der Ausschüsse werd404/CE eingerichtet wurde. Die Bestellung der wissenschaftlichen Experten soll auf dem Wege einer "Aufforderung zur Interessensbekundung" erfolgen, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bekanntgemacht werden soll. Diese Aufforderun, die bis Ende Juni 1997 erscheinen soll, enthält u.a. eine Erläuterung der Auswahlkriterien und des anzuwendenden Auswahlverfahrens. Schlußtermin für die Einsendung von Interessensbekundungen ist der 19. September 1997. Führende Experten auf den relevanten Gebieten in Europa und andererorts werden eingeladen, sich für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung zu stellen. Auch wissenschaftliche Organisationen und Universitäten können kandidieren. Es wird darauf hingewiesen, daß für Mitglieder der wissenschaftlichen Ausschüsse eine gewisse Freistellung von anderen Aufgaben erwirkt werden soll, um Ihnen die Teilnahme zu erleichtern.

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