Bessere Wettbewerbsfähigkeit durch solide Rechtsgrundlage
Aus Sicht des für die Wettbewerbsfähigkeit geltenden juristischen Rahmens wird das Privat- und das Wettbewerbsrecht in der EU möglicherweise unzureichend koordiniert. In allgemeiner Hinsicht ist der Zusammenschluss von Nationen derzeit darum bemüht, das Wettbewerbsrecht und die damit einhergehenden Strafmaßnahmen mit Hilfe von Fachanwälten durchzusetzen. Parallel dazu wird zu diesem Punkt unter Hinzuziehung privatwirtschaftlicher Anwälte ein gemeinsames europäisches Privatrecht erarbeitet. Im Rahmen des von der EU finanzierten Projekts „Improving coherence between private law and competition law“ (Copricomp – „Verbesserung der Kohärenz zwischen Privat- und Wettbewerbsrecht“) wurden diese unterschiedlichen Haftungsregelungen herausgearbeitet. Anschließend wurde versucht, die Kohärenz zwischen den beiden Bereichen zu verbessern. Es wurde ein Vergleich vorgenommen zwischen den im Wettbewerbsrecht verfolgten strafrechtlichen Ansätzen bei Verletzung der Wettbewerbsregeln und den von privatwirtschaftlichen Anwälten erarbeiteten Regelungen zur außervertraglichen Haftung. Zu den ermittelten Unterschieden zählen die Dauer der Verjährungsfrist, die Grundstruktur der außervertraglichen Haftung und die Auflage, Streuverluste zu entschädigen. Die Projektpartner bei Copricomp hoben hervor, dass zu den Funktionen und dem methodischen Rahmen für ein EU-weit geltendes System der außervertraglichen Haftung ein Konsens gefunden werden muss. Sie begrüßten die Entscheidung der EU, die Öffentlichkeit erneut zur kollektiven Rechtsdurchsetzung sowie zur quantitativen Bewertung der Verlustpotenziale zu befragen, was ihnen zufolge ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Projekts beanstandet, dass beim Wettbewerbsrecht der Schwerpunkt zu sehr auf die Entschädigung von Vermögensschäden gelegt wird. Ein weiteres Projektergebnis war, dass die Regelungen zur Haftung bei Verletzung des Wettbewerbsrechts anders lauten könnten als die allgemeinen Regelungen zur außervertraglichen Haftung, insbesondere im Falle von Kronzeugenprogrammen zur Aufdeckung und Bestrafung von Kartellen. Vor diesem Hintergrund rief man bei Copricomp dazu auf, die verfahrensrechtliche Stellung von Antragstellern auf Anwendung der Kronzeugenregelung in zivilen Schadenersatzprozessen zu verbessern, damit Kronzeugenprogramme und Schadenersatzklagen auch weiterhin erfolgreich nebeneinander existieren können. Die Initiative stellt einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Bekämpfung kartellartiger Zustände in Frage. Diese und andere Empfehlungen sollen dabei helfen, das Wettbewerbsrecht kohärenter zu gestalten, so dass schließlich die Wettbewerbsfähigkeit und die Rekursmöglichkeiten innerhalb der EU verbessert werden.