Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebensmittel inner- und außerhalb der EU
Jeder Organismus besitzt spezifische Eigenschaften, die in seinen Genen festgeschrieben sind. Gene kodieren für Proteine, die dem Organismus bestimmte Merkmale verleihen (Phänotyp) - von der Augenfarbe bis hin zur Anfälligkeit für Krankheiten. Seit einigen Jahren befasst sich die Forschung mit der gentechnischen Veränderung von Organismen. Dabei werden Gene, die bei bestimmten Organismen für wünschenswerte Merkmale kodieren, mit biotechnologischen Methoden in andere Organismen eingeschleust, um deren Eigenschaften zu verbessern. Alle Organismen, deren Erbgut auf diese Weise verändert wurde, werden als GVO bezeichnet. GVO werden beispielsweise zur Herstellung von Impfstoffen oder Medikamenten und inzwischen auch Nahrungsmitteln eingesetzt. Doch obwohl mit der Erzeugung von GVO gravierende Probleme im Hinblick auf die weltweite Nahrungsmittelsicherheit gelöst werden könnten, sind die Risiken nicht überschaubar. Ob Insektenresistenz, Dürretoleranz oder erhöhter Vitamin-C-Gehalt - GVO sind beim Verbraucher nicht sonderlich beliebt, vor allem nicht in Europa. In Europa besteht ein De-facto-Moratorium zur Freisetzung von GVO, und sechs Mitgliedstaaten berufen sich auf offizielle Schutzklauseln im Zusammenhang mit GVO. Mit der geplanten Aufhebung des Moratoriums müssen nun neue Werkzeuge, Methoden und Richtlinien entwickelt werden, um die Rückverfolgbarkeit von GVO und das Verbrauchervertrauen in die Kennzeichnung solcher Nahrungsmittel zu gewährleisten. Ein großes EU-Konsortium CO-EXTRA (GM and non-GM supply chains: their co-existence and traceability) entwickelt ein Entscheidungsunterstützungssystem (DSS) für die gesamte Nahrungs- und Futtermittelkette, das neben technischen auch rechtliche und ökonomische Aspekte berücksichtigt. Schwerpunkt der Projektaktivitäten waren u.a. das biologische Containment (Verhinderung der Pollenfreisetzung), GVO-Nachweisverfahren und Methoden für die Prüfung bislang nicht zugelassener GVO. Gleichzeitig wurden praktische Werkzeuge für Nachweis und Harmonisierung entwickelt, auf deren Basis die Koexistenz von GVO und konventionellen Lebensmitteln umgesetzt werden soll. Im Kontext von CO-EXTRA wurden erstmals praktische Werkzeuge für eine solche Koexistenz vorgeschlagen. CO-EXTRA bestätigte, dass der europäische Verbraucher dieser Koexistenz gegenüber äußerst skeptisch ist. Beim Anbau genveränderter und konventioneller Pflanzen muss u.a. ein deutlicher Sicherheitsabstand eingehalten werden, um eine Kreuzkontamination zu verhindern. Daher sind rechtliche und technische Definitionen dieser Bereiche ein Schwerpunkt für künftige Forschungen.