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Vorteile der EEIGs - European Economic Interest Groupings

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung verabschiedet, die die potentiellen Vorteile der Europäischen Wirtschaftsinteressengruppen (EEIGs) für Teilnehmer an Programmen darlegt, die durch öffentliche Mittel und öffentliche Vertragnehmer finanziert werden Gemäß Gemeinsch...

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung verabschiedet, die die potentiellen Vorteile der Europäischen Wirtschaftsinteressengruppen (EEIGs) für Teilnehmer an Programmen darlegt, die durch öffentliche Mittel und öffentliche Vertragnehmer finanziert werden Gemäß Gemeinschaftsrecht ist eine wirtschaftliche Interessengruppe ein Rechtsdokument, das die transnationale Kooperation zwischen Unternehmen erleichtert, die in verschiedenen Mitgliedstaaten gegründet wurden. Es ermöglicht einer Anzahl von Unternehmen, einige Teile ihrer Aktivitäten zu verflechten und gleichzeitig ihre rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu bewahren. Als solches kann eine EEIG einen leichteren und kostengünstigeren Zugang zu Kredit haben als eine Konsortium, und es kann außerdem als eine Unternehmenseinheit mit Finanzinstituten Geschäfte abschließen. Die Mitteilung verdeutlicht die Position der EEIGs in bezug auf Gemeinschaftsrichtlinien über öffentliche Arbeiten, Liefer- und Dienstverträge. In bezug auf Programme, die durch öffentliche Fonds finanziert werden, wie z. B. die FTE-Programme der Gemeinschaft, kann der transnationale Charakter der EEIGs von Vorteil sein. Die Mitlieder einer EEIG können ihre individuelle rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit bewahren, obwohl Gemeinschaftsprogramme im Normalfall vorschreiben, daß Projekte durch verschiedene juristische Personen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten vorgebracht werden. Daher kann eine EEIG als Ganzes an solchen Programmen teilnehmen.

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