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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Methode für die Datenschutzbewertung

Die Europäische Kommission, GD XV, hat eine Ausschreibung betreffend eine Studie für das Testen der Methode zur Bewertung der Angemessenheit des Schutzniveaus für natürliche Personen bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten veröffentlicht. Die Studie betrifft di...

Die Europäische Kommission, GD XV, hat eine Ausschreibung betreffend eine Studie für das Testen der Methode zur Bewertung der Angemessenheit des Schutzniveaus für natürliche Personen bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten veröffentlicht. Die Studie betrifft die Einführung einer Methode zur Bewertung der Angemessenheit des Schutzniveaus für Drittländer bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten. Eine Bewertungsmethode wurde ausgearbeitet, die als Dokument dem Lastenheft beigefügt wird. Gegenstand dieser Studie ist das Testen der Anwendung in konkreten Fällen, die mehrere Übertragungen von personenbezogenen Daten in verschiedene Drittländer betreffen. Diese Übertragungen werden hinsichtlich der Bereiche, in denen sie vorkommen, und hinsichtlich ihrer Bestimmung in den Drittländern vom Auftragnehmer ermittelt, in Übereinstimmung mit den Dienststellen der Kommission und vorbehaltlich folgender Einzelheiten: Die Datenübertragungen werden aus den fünf folgenden Bereichen ausgewählt: - Verwaltung einer Datenbank über die Arbeitskräfte eines multinationalen Unternehmens, - medizinische Forschung und Epidemiologie, - elektronischer Handel und globale Informationsnetze, - Vereinbarungen mit Nachunternehmen, durch die ein in der Europäischen Gemeinschaft ansässiges Unternehmen ein Unternehmen aus einem Drittland um die Verarbeitung personenbezogener Daten bittet, - Verarbeitung von empfindlichen Daten im Rahmen des Buchungssystems für den Flugverkehr. Die für die Studie zu berücksichtigenden Drittländer sind folgende sechs Länder: Australien, Kanada, China, die Vereinigten Staaten, Japan, Neuseeland. Insgesamt muss die Studie die Anwendung der Bewertungsmethode bei 30 Übertragungen von personenbezogenen Daten aus einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft in Drittländer simulieren. Der Vertrag hat eine Laufzeit von höchstens neun Monaten, wobei der Kommission in regelmässigen Abständen Berichte vorzulegen sind.