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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Stillegung kerntechnischer Anlagen in der Slowakei und der Tschechischen Republik

Die Europäische Kommission, GD XI, hat zwei Ausschreibungen für die Festlegung bestehenden und zukünftigen Anforderungen für die Stillegung von kerntechnischen Anlagen in mitteleuropäischen Ländern veröffentlicht. Die beiden separat durchzuführenden Studien betreffen Ungarn, P...

Die Europäische Kommission, GD XI, hat zwei Ausschreibungen für die Festlegung bestehenden und zukünftigen Anforderungen für die Stillegung von kerntechnischen Anlagen in mitteleuropäischen Ländern veröffentlicht. Die beiden separat durchzuführenden Studien betreffen Ungarn, Polen, Slowenien und die Tschechische und Slowakische Republik. Diese Ausschreibungen sind erneute Veröffentlichungen vorheriger Ausschreibungen, die aus verfahrenstechnischen Gründen annulliert wurden. Ziel der Studien ist die Festlegung von technischen Bedingungen und Anforderungen für die Stillegung von kerntechnischen Anlagen in diesen Staaten. Die erzielten Ergebnisse sollen bei der späteren Vorbereitung von Unterstützungsprojekten helfen. Da ein Teil der Studie in der groben Schätzung der im Zuge von Stillegungen anfallenden Abfallmenge besteht, sind einige Kriterien zur Unterscheidung von Abfällen, die nach der Dekontamination leicht entsorgt werden können, Abfällen, die an der Oberfläche entsorgt werden können, und Abfällen, die eine geologische Tiefenentsorgung benötigen, erforderlich. Die Studien müssen in enger Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Kommission durchgeführt und innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsunterzeichnung abgeschlossen werden. Die Ausschreibungsunterlagen sind erhältlich bei: Europäische Kommission GD XI - Umwelt, nukleare Sicherheit und Katastrophenschutz Herr B. Sinnott -DG XI/3 200 rue de la Loi (BU5 00/141) B-1049 Brussels Fax +32-2-2994449 Die Anforderungen sind per Telefax einzureichen. Jede Anforderung muß vollständige Angaben enthalten zu Namen, Anschrift und Telefon-/Telefaxnummern des Antragstellers. Bei jeglichem Schriftverkehr sind die Aktenzeichen (Ref. XI/C3/ETU/970064 - Tschechische - und Slowakische Republik) oder (Ref. XI/C3/ETU/970065 - Ungarn, Polen und Slowenien).

Länder

Griechenland

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