Europäische Vereinbarung über GNSS-Entwicklung
Die Europäische Kommission hat den Rat um die Genehmigung des zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Weltraumorganisation und Eurocontrol, der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt, ausgehandelten Übereinkommens über einen europäischen Beitrag zur Entwicklung eines globalen Navigationssatellitensystems (GNSS) gebeten. Das Übereinkommen soll die Zusammenarbeit zwischen den drei Parteien hinsichtlich der Bereitstellung eines europäischen Beitrags zur Entwicklung eines GNSS herstellen. Dieses Bemühen würde Europa in die Lage versetzen, ein Navigationssatellitensystem bereitzustellen, das die Erfordernisse ziviler Benutzer unabhängig von anderen Funknavigationssystemen und Funkpeilsystemen erfüllt. Der europäische Beitrag im Rahmen des Übereinkommens umfaßt: - Die Entwicklung und Bewertung der Betriebsfähigkeit eines europäischen Beitrags zu GNSS 1 (das bestehende System auf Grundlage amerikanischer und russischer Militärsysteme); - Koordination der Maßnahmen aller Parteien zur Erreichung einer vollständigen Betriebsfähigkeit von GNSS 1; - Parallel dazu, vorbereitende Arbeiten für die Bestimmung und das Design von GNSS 2 (das künftige weltweite zivile Navigationssystem unter internationaler Kontrolle und Leitung). Das Übereinkommen bestimmt die Aufgaben, die jede Partei im Rahmen der oben genannten Bereiche durchzuführen hat. Das Übereinkommen widmet sich insbesondere der Entwicklung von EGNOS, dem Europäischen Geostationären Navigationsüberlagerungsservice, der ein wichtiger Bestandteil der europäischen GNSS 1-Vergrößerung ist. Was die Gemeinschaft betrifft, fallen die durchzuführenden Hauptaufgaben unter die transeuropäischen Netze (TEN) und das FTE-Rahmenprogramm. Das Übereinkommen tritt im Anschluß an die Genehmigung durch alle drei Parteien in Kraft. Seitens der Gemeinschaft ist die Genehmigung des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich.