EU-US-Abkommen über wissenschaftliche und Technologie-Kooperation unterzeichnet
Die Unterzeichnung des Abkommens über wissenschaftliche und Technologie-Kooperation anläßlich des EU-US Gipfels in Washington am 5. Dezember 1997 soll zu verstärkter Zusammenarbeit europäischer und US-amerikanischer Unternehmen auf dem Gebiet der Forschung führen. Dieses Abkommen ist das Ergebnis von im Juli 1996 begonnenen Verhandlungen unter der verantwortlichen Leitung von Frau Edith Cresson, der Kommissarin, die für Wissenschaft, Forschung, Innovation, Erziehung und Berufsbildung und Jugend zuständig ist. Ziele dieses Abkommens ist die Förderung, Weiterentwicklung und Erleichterung von kooperativen FuE-Maßnahmen auf praktisch allen Gebieten der Naturwissenschaften und der Technik zum gemeinsamen Nutzen der beiden Unterzeichner. Nach den Bestimmungen dieses Abkommens können Forschungseinrichtungen der beiden Partner an FTE-Maßnahmen teilnehmen, die mit finanzieller Unterstützung einer oder beider Parteien durchgeführt werden. Das Abkommen erstreckt sich auf sämtliche Gebiete des EU FTE-Rahmenprogramms (jedoch mit Ausnahme der Kernforschung aufgrund des Euratom-Rahmenprogramms, über die es eine Sondervereinbarung zwischen der EU und den USA gibt). Auf der USA-Seite erstreckt sich das Abkommen auf sämtliche von der Regierung finanziell unterstützte Forschungsprogramme auf entsprechenden Gebieten, die sich nicht auf die nationale Sicherheit beziehen. Solche kooperative oder gemeinsame Forschungsmaßnahmen sind im voraus von den Parteien festzulegen. Abgesehen von der Mitwirkung an den Forschungsprogrammen des anderen, soll sich die Kooperation auch auf koordinierte und gemeinsame Forschungsprojekte, Task Forces, Studien, die gemeinsame Veranstaltung wissenschaftlicher Seminare und Konferenzen, die Ausbildung von Forschern und technischen Experten und den Informationsaustausch erstrecken. Dabei erfolgt jedoch kein Transfer finanzieller Mittel unter den Parteien: Jede Partei finanziert die eigene Teilnahme an allen solchen kooperativen Unternehmungen selber. Die Kooperationsmaßnahmen aufgrund dieses Abkommens werden von einer gemeinsamen Beratungsgruppe (JCG) kontrolliert. Bei dieser handelt es sich um eine kleine Gruppe offizieller Vertreter der beiden Parteien. Sie soll die Maßnahmen aufgrund dieses Abkommens überwachen und prüfen und kann auch die Erweiterung der von dem Abkommen erfaßten Gebiete vorschlagen. Das Abkommen regelt auch etwaige Schutzrechte an den Ergebnissen der kooperativen Forschung. Für die Europäische Gemeinschaft wurde das Abkommen von Sir Leon Brittan, dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, und Jacques Poos, dem luxemburgischen Außenminister und amtierenden Präsidenten des Rats unterzeichnet. Für die USA unterzeichnete der stellvertretende Staatssekretär Herr Strobe Talbott. Nach seiner Unterzeichnung muß dieses Abkommen jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt werden und hat dann eine Laufzeit von fünf Jahren. Es kann von den beiden Parteien in gegenseitigem Einvernehmen erneuert und/oder verlängert werden.
Länder
Vereinigte Staaten