SAVE II - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Förderung der Energieeffizienz in der Europäischen Gemeinschaft
Die Europäische Kommission, GD XVII, hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Aktionen im Rahmen ihres Mehrjahresprogramms zur Förderung der Energieeffizienz in der Gemeinschaft (SAVE II) veröffentlicht. Die Kommission fordert zur Einreichung von Vorschlägen zu folgenden Bereichen auf: - sektorbezogene Pilotaktionen zur Beschleunigung von Energieeffizienzinvestitionen und/oder zur Verbesserung der Formen der Energienutzung; - Maßnahmen zur Förderung des Erfahrungsaustauschs, mit denen die Koordinierung zwischen internationalen, auf Gemeinschaftsebene stattfindenden, nationalen, regionalen und lokalen Tätigkeiten durch geeignete Mittel für die Informationsverbreitung verbessert werden soll; - spezifische Aktionen zur Förderung der Einrichtung von Energiemanagementagenturen auf regionaler und kommunaler Ebene; - Studien, die der Durchführung und Ergänzung auf Gemeinschaftsebene stattfindender Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz dienen. Vorschläge sollten die folgenden Bereiche betreffen: - 3.1 Rationelle Energienutzung in Gebäuden; - 3.2 Rationelle Energienutzung in Anlagen; - 3.3 Rationelle Energienutzung im Verkehr; - 3.4 Rationelle Energienutzung in der Industrie; - 3.5 Nachfragesteuerung und integrierte Ressourcenplanung; - 3.6 Aus-und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Energieeffizienz; - 3.7 Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung; - 3.8 Einrichtung regionaler und lokaler Energieagenturen; - 3.9 Informationsmaßnahmen; - 3.10 Studien im Hinblick auf die Umsetzung von Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene. Der Beitrag der Gemeinschaft zu diesen Projekten (3.1 bis 3.9) wird bis zu 50 % der Projektgesamtkosten betragen. Bei Studien (3.10) können bis zu 100 % der Kosten übernommen werden. Im allgemeinen sollten an Projekten gemäß Punkt 3.1 bis 3.7 sowie Punkt 3.9 bis 3.10 mindestens zwei nicht miteinander verbundene Partner aus verschiedenen Mitgliedstaaten oder dem EWR beteiligt sein. An Projekten gemäß Punkt 3.8 sollten mindestens zwei Gebietskörperschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten oder dem EWR beteiligt sein.