Verlängerung des Programms SYNERGY
Der Ministerrat der Europäischen Union hat eine Verordnung verabschiedet, die sich auf die Laufzeit des Programms SYNERGY der Gemeinschaft zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Energiesektor bezieht. Die Verordnung des Rats EG Nr 2598/97 vom 18. Dezember 1997 erstreckt sich auf die Laufzeit des Programms SYNERGY für einen Zeitraum von einem Jahr vom 1. Januar 1998 bis zum 31. Dezember 1998. Die Verlängerung dient dem Zweck, für 1998 die Kontinuität der durch SYNERGY in die Wege geleiteten Maßnahme zu sichern, solange noch kein Energie-Rahmenprogramm verabschiedet ist. Für das Jahr 1998 wurde dem Programm ein Haushalt in Höhe von ECU 5 Mio. zugeordnet.