Der heutige Status des europäischen Patentsystems
Eine Studie über das europäische Patentsystem unter dem Titel 'The present state of the patent system in the European Union as compared with the situation in the United States of America and Japan' (Der heutige Status des Patentsystems in der Europäischen Union im Vergleich zu der Situation in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie Japan) ist mit Unterstützung des Programms INNOVATION der Gemeinschaft durchgeführt worden. Die von Prof. Dr. Joseph Straus vom Max Planck Institut für ausländisches und internationales Patent-, Copyright-und Wettbewerbsrecht (Deutschland) durchgeführte Studie untersucht die derzeitigen Vorkehrungen für Patentschutz in der EU und die Argumente zugunsten eines europaweiten Patentschutzsystems. Die Unzulänglichkeiten des derzeitigen europäischen Patentsystems, das immer noch größtenteils dem Übereinkommen über das europäische Patent unterliegt, welches 1977 in Kraft trat, werden anhand einer Reihe empirischer Studien herausgestellt. Dazu gehören im Wesentlichen die relativ hohen Kosten für den Benutzer und die schwache Neigung, insbesondere seitens KMU, von dem System Gebrauch zu machen. Diese Situation wird kurz mit der in den USA und Japan vorherrschenden Situation verglichen, wo der Patentschutz keiner Fragmentierung ausgesetzt ist. Trotz Existenz eines gemeinschaftlichen Binnenmarkts hat die Europäische Union es bisher nur geschafft, eine Gemeinschaftsmarke und ein gemeinschaftliches System für Sortenschutzrechte einzurichten, aber kein Gemeinschaftspatent. Daher kann sich das potentiell äußerst wichtige industrielle Eigentumsrecht oft als Hindernis statt als Anreizmittel für EU-weite Innovation und Integration erweisen. Der Bericht kommt zu dem Schluß, daß die EU zur Einrichtung eines wirklich funktionsfähigen gemeinschaftlichen Patentsystems so bald wie möglich die entsprechenden Maßnahmen ergreifen sollte, sowohl das Übereinkommen über das europäische Patent (EPC) als auch das Gemeinschaftspatentübereinkommen (ACP) in den gesetzlichen Rahmen der Gemeinschaft einzubinden, um somit dem Beispiel der Gemeinschaftsmarke und der gemeinschaftlichen Sortenschutzrechte zu folgen.