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Kommission schlägt neue finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für KMU vor

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Entscheidung durch den Rat verabschiedet, dessen Ziel die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu Finanzierungsmöglichkeiten für KMU ist, damit diese Arbeitsplätze schaffen können. Die Wachstums- und Arbeitsplatzbeschaffungs-...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Entscheidung durch den Rat verabschiedet, dessen Ziel die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu Finanzierungsmöglichkeiten für KMU ist, damit diese Arbeitsplätze schaffen können. Die Wachstums- und Arbeitsplatzbeschaffungs-Initiative umfaßt drei sich gegenseitig ergänzende Programme, nämlich einen Plan für die Bereitstellung von Risikokapital, Unterstützung für grenzüberschreitende Gemeinschaftsunternehmen und ein Bürgschaftssystem für Darlehen. Die politische Zustimmung zu den Vorschlägen wurde anläßlich der Sondersitzung des Europäischen Rats über Beschäftigung in Luxemburg im November 1997 gegeben. Das Europäische Parlament hatte sich bereits vorher bereit erklärt, Finanzierungsmittel aus dem EU-Haushalt für 1998 bereitzustellen. In den drei Jahren von 1998 bis 2000 sollen für diesen Plan ca. 420 Mio. ECU zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sollen das Potential für die Schaffung von Arbeitsplätzen bei sich schnell entwickelnden KMU erschließen helfen, insbesondere bei KMU, die Fortschritte auf dem Gebiet der Technologie nutzen. Die drei Unterstützungspläne beziehen sich auf folgende Bereiche: - Europäische Startbeihilfe für den Technologieeinsatz (ETF): Risikokapital-Bereitstellung unter Leitung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) über Kapitalinvestitionen in einschlägigen, spezialisierten Investmentfonds. Damit soll die vorhandene ETF-Beihilfe verstärkt werden, indem ein Segment des Risikokapitalmarkts erfaßt wird, das mit einem höheren Risiko verbunden ist, insbesondere für KMU im Gründungsstadium und im Anfangsstadium ihrer Entwicklung. Außerdem besteht die Möglichkeit der Unterstützung von Fonds in spezifischen Regionen, oder Fonds, die auf spezifischen technologischen Sektoren aktiv sind. Der Haushaltsrahmen von 150 bis 190 Mio. ECU gilt für die dreijährige Laufzeit dieses Plans. - Europäisches Gemeinschaftunternehmen (JEV): Finanzieller Beitrag zur Einrichtung von grenzüberschreitenden Gemeinschaftsunternehmen von KMU innerhalb der EU. Ihre Zuteilung soll indirekt über die Banken und andere Finanzinstitute in den Mitgliedstaaten unter der Gesamtleitung der Kommission erfolgen. Der Höchstbeitrag je Projekt beträgt 100.000 ECU. Der Plan beruht auf einem Pilotplan, der im November 1997 von der Kommission eingeleitet wurde und für den Zeitraum von 1998 bis 2000 über einen Haushalt von 40 bis 100 Mio. ECU verfügt. - KMU-Bürgschaftsplan: Dieser Plan unter Leitung des EIF soll kleinen oder neu gegründeten Unternehmen Darlehen durch Risikoteilung mit einzelstaatlichen Bürgschaftsstellern, Bürgschaften auf der Basis von Gegenseitigkeit und mit anderen relevanten Einrichtungen einschließlich der Europäischen Investitionsbank (EIB), leichter zugänglich machen. Die Aufteilung der Finanzierungsmittel auf die drei Pläne kann während der Laufzeit von drei Jahren abgeändert werden, um die Aufnahmequote, den Wirkungsgrad und die Arbeitsplatzbeschaffung durch die einzelnen Pläne steuern zu können. Des weiteren wurden Maßnahmen zur Gewährleistung der notwendigen Flexibilität für die Anpassung an die Unterschiede zwischen den Finanzmärkten verschiedener Mitgliedstaaten ergriffen. Für die Zwecke dieser Maßnahmen definiert die Kommission KMU als unabhängige Unternehmen mit unter 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von nicht über 40 Mio. ECU pro Jahr. Der KMU-Bürgschaftsplan konzentriert sich dabei auf Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern.

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