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Schutz des Rechts auf Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation

Im Dezember 1997 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz des Rechts auf Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation. Der Text dieser Richtlinie wurde jetzt im Am...

Im Dezember 1997 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz des Rechts auf Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation. Der Text dieser Richtlinie wurde jetzt im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bekanntgemacht. Die Richtlinie sieht die Harmonisierung der erforderlichen Bestimmungen in den Mitgliedstaaten vor, um einen einheitlichen Schutz der Rechte und der Freiheit natürlicher Personen und insbesondere das Recht auf Privatsphäre hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der Telekommunikation sicherzustellen, und um in der Gemeinschaft den freien Verkehr personenbezogener Daten und von Telekommunikationsausrüstungen und -diensten zu ermöglichen. Die Richtlinie enthält unter anderem Bestimmungen hinsichtlich der Vertraulichkeit der Kommunikation (d.h. über die Unzulässigkeit von Abhör- und andere Ermittlungsmaßnahmen), der Anrufs- und Rechnungsdaten, der Möglichkeiten für die Rufnummernanzeige und des Einzelgebührennachweises und der automatischen Anrufweiterleitung, sowie über die Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen. Die vollständige Umsetzung der Bestimmungen dieser Richtlinie hat spätestens bis zum 24. Oktober 1998 zu erfolgen.